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Autor Thema: Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR  (Gelesen 6244 mal)

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Offline samy

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Hallo ihr,

vielleicht könnt ihr mir helfen dies zu verstehen....


meine partnerin hat sich zum 1.4 in frankreich angemeldet ( vorher wohnhaft in D)

War die ganze zeit in einem Arbeitsverhältnis..( in D)

doch nun wurde ihr zum 16.4 gekündigt..


Gestern war sie dann bei der bundesagentur für arbeit  ( wegen Arbeitslosengeld beantragen) und verlangte einen EURES Berater...

dann würde ihr mitgeteilt , sich erstmal mit einem in anführungsstrichen "normalen" berater auseinander zu stetzten...und dieser würde sie dann an einen EURES berater weiterleiten

dieser war mit dieser thematik total überfordert... und leitete sie kurzer hand weiter an die Eures Beraterin.....


dort angekommen schilderte sie ihren fall zum wiederholten male.... diese beraterin war mit diesem fall auch total überfordert .......stöberte in büchern , telefonierte in der weltgeschichte herum.....

heraus kam dabei das....


meiner freundin weder in deutschland arbeitslosengeld zusteht ( weil sie dort nicht mehr wohnt)

noch in frankreich (weil sie dort noch keine  6 monate gewohnt hat, erst dann würde es von der accedic bekommen)


nun steht ihr angebliche kein geld zu...

das ist doch nicht normal.....

wozu zahlt man dann noch in die arbeitslosenkasse ein....

ich habe so einen hals deswegen....


wißt ihr ob dies so rechtens ist oder hat die eures beraterin nur schmu erszählt?!


das ende vom lied ist das, sich meine freundin wieder abmelden wird und nach deutschland zurückzieht...weil sie dann wiederanspruch darauf hat!!


wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt ..nur zu!!!!


mfg
samy

Jess

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Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR
« Antwort #1 am: 12. April 2007, 12:00:11 »
Zitat von: samy
wozu zahlt man dann noch in die arbeitslosenkasse ein....
Genau diesen Satz solltet ihr mal einer von der Arbeitsagentur drücken, ihr hab in Deutschland eingezahlt und es steht euch genauso zu wie den ganzen Schmarotzern die sich auf Malle ein schönes Leben ohne Arbeit machen.

Offline samy

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Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR
« Antwort #2 am: 12. April 2007, 12:51:31 »
Stimmt schon..aber das bringt uns wohl möglich auch nicht weiter

Offline Joel

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Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR
« Antwort #3 am: 14. April 2007, 00:03:27 »
salut,

mein vorschlag ebenfalls: sofort wieder in deutschland anmelden! so banal es klingt, eine andere möglichkeit um aus dieser "zuständigkeitsmisere" herauszukommen sehe ich nicht. jedoch würde ich zu klärung dieser schwierigen frage versuchen einem ombudsmann der eu diesen fall zu schildern. es gibt auch bürgerbeauftragte der eu, auch diese würde ich mit dieser frage ansprechen.

bitte beachte auch dass deine partnerin in der arbeitslosigkeit nicht mehr in deutschland krankenversichert ist! ihr müsst euch umgehend darum kümmern bei der assurance maladie die sozialversicherung zu beantragen. das geschieht nicht automatisch und dauert. das bedeutet dass man eine zeitlang, unter umständen mehrere wochen nicht versichert ist und somit im schlimmsten fall seine arztrechnungen aus der eigenen tasche zahlen muss...

gruss,

joel
Oh Herr, schmeiss Hirn vom Himmel...

Offline sternchen0905

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Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR
« Antwort #4 am: 14. April 2007, 19:02:31 »
Hallo Samy,

also ich weiß nicht, was man Dir da bei der Arbeitsagentur erzählt hat, aber es gibt ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland, d.h. die Assédic holt sich das Geld von Deutschland wieder. In Frankreich gibt es auch mehr Arbeitslosengeld, aber max. für 2,5 Jahre, dann gibt's gar nix mehr (wenn sich die Gesetze nicht seit 2004 geändert haben). Auch muss das Arbeitslosengeld am Ende des Jahres versteuert werden. Wahrscheinlich gibt's dann so was wie Sozialgeld. Jedenfalls musste ich mich in 2004 bei der Bundesagentur, das war in SB, arbeitslos melden. Es gibt dort eine Anlaufstelle extra für Grenzgänger. Ich war damals bei einer sehr netten und hilfreichen Dame, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr, wie sie hieß.

Es wird dann ein besonderes EU-Formular bei der Arbeitsagentur ausgefüllt und mit diesem muss man zur Assédic gehen. Bei der Assédic bekommt man alle weitere Infos bzgl. Krankenversicherung (caisse de maladie). Außerdem muss man zur ANPE. Diese Behörde ist vergleichbar mit unserer Stellenvermittlung und ist nicht mit der Assédic zusammengelegt. Soweit ich weiß, muss man sich nach Aufforderung dort alle 3 Monate melden und nachweisen, was man getan hat, um eine Stelle zu bekommen. Außerdem wird man bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend geführt. Jeden Monat muss man bei der Assédic den Status melden (ob weiterhin arbeitslos oder im Praktikum oder im Mutterschaftsurlaub usw.). Dies geht ganz einfach über ein Sprachmenü. Voraussetzung ist, dass man ein wenig Französisch zumindest versteht.

Das klappt auch hervorragend mit der Zahlung, meist zum 10. eines Monats. Nach 3 Monaten konnte ich mich wieder abmelden, auch das war problemlos - einfach ein Schreiben an die Assédic und eins an die Arbeitsagentur, damit die Dich nicht weiter als arbeitssuchend führen.

Ich habe da noch eine Tel.-Nr. bei der Arbeitsagentur, bin mir aber nicht mehr sicher, ob das nun die nette Dame für die Grenzgänger war oder die andere Dame, bei der ich mich arbeitssuchend melden musste. Aber die war auch sehr nett. Also einfach mal versuchen (ist aber aus 2004) 0681/944-1422.

Was ich auch ganz sicher weiß ist, dass die AOK SB ganz eng mit der Caisse de Maladie in Sarreguemines arbeitet. Die treffen sich 1x im Monat. Ich war damals privat versichert, was in Frankreich eher ungewöhnlich ist und so lief das über die AOK, die mir dann das Formular zur Verfügung stellte, das ich für die CDM benötigte. Warst Du aber sowieso in einer gesetzlichen Krankenversicherung in D, dann bekommst Du das auch von der.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß
Sternchen

Guest

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Verlust des Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld zahlt weder BDR noch FR
« Antwort #5 am: 15. April 2007, 23:01:56 »
hallo, as erstes musst du sofort zur  Assédic und dich, bzw deine freundin arbeitslos melen....die ersten sieben tagen arbeitslosigkeit werden nicht bezahlt und arbeitslos zählst du erst ab dem tag wo die meldung geschieht.

dann in D bei Arbeitsamt arbeitsbecsheinigungen holen....oder beim arbeitsamt runterladen. du brauchst arbeitsbescheinigungen der letzten 3 jahren. mit diesen arbeitsbescheinigungen zum arbeitsamt beim firmensitz des arbeitgebers. dort muss eine E 301 bescheinigung beantragt werden.

dann auf die krankenkasse in D..... dort brauchst du einmal ein E schlagmichtod ich weiß es nicht mehr.....aber die wissen es., also ein E....zum anmelden bei der krankenkasse in F und ein E ..... um dich ganz nach F zu übergeben. denke die wissen aber auch bescheid. damit zur krankenkasse. und die sozialnr, beantragen,sowie die karte....für die krankenkasse brauchst du ,bzw. die freundin eine geburtsurkunde und ein Rip


nun noch mal zum arbeitsamt in F. dort im vorraum ist ein telefon...an diesem telefon musst du dich arbeitslos melden.also wird wer benötigt der franz. spricht.nach dem telefonat kommt ein antrag dieser muss ausgefüllt werden und mit der nr .der karnkenkasse von F und der E301 bescheinigungen und einem RIP wieder dorthin....ach ja und kopie des reisepasses/perso. denke das wars.....termin für die anpe kommt automatisch....wird aber wohl am tel. erklärt. hoffe ich konnte irgendwie helfen.....alle angaben beziehen sich übrigens auf saargemünd :-)