Hallo toby,
ja, das ist so eine Sache mit dem freiwilligen Unterhalt zahlen. Ich kann mir schon vorstellen, warum deine Ex jetzt mehr Unterhalt gezahlt haben möchte, denn, dass man in Frankreich lebend mehr in der Tasche hat, spricht sich meist auch bis zu den Exen rum.
Egal, wo du dein Netto hast, Unterhalt richtet sich nach deinen Nettoeinkünften. Ob in Frankreich oder Deutschland. Du kannst, klar doch, alle relevanten Abzüge geltend machen und was dann übrig bleibt, zählt als dein Einkommen, anhand dessen der Unterhalt berechnet wird. Übrigens, für 2013 hast du einen höheren Selbstbehalt. Der liegt jetzt bei Euro 1.000,00 - 2012 waren das noch Euro 950,00.
Es wird gerne das Netto, was dein Arbeitgeber überweist, genommen. Wenn dieses Netto aber aufgrund von Steuerzahlungen in Frankreich geringer ausfällt, dann ist das dein Netto, was genommen wird. Also, bitte achte darauf und auch auf Abzüge von sonstigen Zahlungen: Versicherungen etc. Nur keine Rückzahlungsraten bei Hauskauf etc. Da dürfen aber die Zinsen abgezogen werden. (Ich "rate" hier einfach ins Blaue. Kenne ja deine finanziellen Verhältnisse nicht). Wollte einfach nur mal darauf hinweisen.
lg Gabrielle