Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage: ich wohne in Frankreich seit langer Zeit und bin in Deutschland beschäftigt. Ich habe mir nun Zahnkronen anfertigen lassen bei einem Zahnarzt in Deutschland. Wie ich ja von den Wärmepumpen und Solaranlagen bzw. sonstigen Förderungen weiss, kann man nur Rechnungen absetzen, wenn die Ware auch in Frankreich gekauft und auch durch ein Fachunternehmen eingebaut wurde. Meine Frage ist jetzt: kann man generell Zahnkronen (Zahnarztrechnungen) bei der französischen Steuererklärung absetzten oder ist dies generell nicht möglich. Wenn ja - wo in welchen Feldern muss man dies deklarieren.... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen... ich habe zu diesem Thema leider nichts hier im Forum gefunden...
SCHON JETZT VIELEN DANK FÜR EURE UNTERSTÜTZUNG
LG Volker