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Autor Thema: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung  (Gelesen 15799 mal)

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Offline Christian82

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Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« Antwort #15 am: 26. November 2010, 07:55:20 »
weil du dann einen normalen tag hast!
Bei 1 Tagesfahren kann es nochmal anders sein ;-)

Offline Ralph

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Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« Antwort #16 am: 26. November 2010, 10:57:04 »
Also ich würde mich nicht darauf verlassen das das jeder Steuerprüfer so sieht.
Immerhin bist Du Nachts nicht an Deinem Wohnort. Ich würde das eher als 2 Tage ansetzen. erscheint mir auch sehr konstruiert, soviel fährt doch keiner unsinnig in der Gegend rum.
Im Zweifelsfall müßte das dann gerichtlich geklärt werden.

Übrigens Zaren, Kaiserslautern ins innerhalb der Grenzzone (lt. offizieller Liste).

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Steuerprüfung für Auslandsreisen : 45 Tage Regelung
« Antwort #17 am: 26. November 2010, 22:06:50 »
Um noch mal auf das Thema Kaiserslautern zurückzukommen. Ihr habt recht, doch hatte ich das eher als Beispiel gewählt. Vielleicht hätte ich vorher die Liste lesen sollen und dann mir ein eindeutigeres Beispiel suchen sollen :)