Hallo,
ich wollte mit nervös nur sagen, daß 2017 gerade erst begonnen hat und die Reform erst 2018 beginnt. Also cool bleiben,im Laufe des Jahres wird dieses Thema sicher noch heiß diskutiert.
Was man mit Sicherheit vergessen kann: Sonderauszahlungen, Immobiliengewinne oder Aktiengewinne extra auf 2017 zu legen um Steuern zu sparen, denn diese Gewinne müßen nach wie vor versteuert werden.
Was ich bis jetzt weiß ist, daß 2018 eine Steuererklärung für 2017 abgegeben werden muß aber nur keine Steuer auf Löhne erhoben wird.D.h. normale Lohnerhöhungen wären steuerfrei, alles andere müßte trotzdem versteuert werden.
Wens genauer interessiert, der sucht im Internet nach: prélèvement à la source 2018
Wird sich wie gesagt im Laufe des Jahres sicher noch präzisieren.
Grüße
P.S. an truebluehero
die n° securité sociale mußt du bei der securité sociale beantragen. Dazu brauchst du, glaube ich eine Bescheinigung deiner dt. Krankenkasse. So genau weiß ich das nicht, da ich vor 20 Jahren in F arbeitete und seither meine Nummer habe, aber es gibt hier im Forum Spezialisten, die das genau wissen.Mach einfach einen neuen Thread mit der Frage auf.
Es ist auf jedenfall wichtig diese Nummer zu haben, da sie in Notfällen sehr nützlich ist,wenn du z.B. nach Unfall o.ä. ins franz. Krankenhaus mußt oder den franz. Hausarzt brauchst, arbeitslos wirst, oder Rentner wirst vielleicht auch unvorhergesehen Frührentner oder arbeitsunfähig. Für all das braucht man die Nummer und die carte vitale
Grüße