Hallo dann mal...
Ich bin neu hier und habe da gleich mal eine bzw. mehrere Fragen.
-Ich lebe schon seit einiger Zeit in Frankreich.(zu Beginn in Sarreguemines und seit 2008 in Strasbourg)
-Mein Arbeitgeber hat den Firmensitz in Völklingen/Saarland (Deutschland)
Ich arbeite auch in Deutschland. Aber in Baden-Württemberg...im Außendienst.
-Als ich noch in Sarreguemines lebte konnte ich meine Steuern in Frankreich zahlen.
( 3 Jahres - Regelung ??, 30 KM entfernt vom Arbeitgeber ?? )
-Jetzt lebe ich in Strasbourg und zahle seit Beginn des Jahres meine Steuern leider in Deutschland.
Die Lohnbuchhaltung meiner Firma begründet das mit der Entfernung zur Firma.
(Der Weg zwischen Wohnung und Arbeitgeber ist jetzt weiter als 30 km.)
Es gilt bei der Grenzgängerregelung aber doch die Entfernung zur Grenze....
Oder liege ich da falsch mit meiner Meinung
Es geht hierbei um mtl. 850 €....
Danke schon jetzt für die Tipps und Antworten.