Hi Matthias,
nun - es ist nicht Dein Fehler, sie werdens aber rausbekommen und dann nachfordern. Wenn Du Ärger vermeiden willst, klärst Du es jetzt. Ich könnte mir vorstellen, dass Du sowas wie eine "Mitwirkungspflicht bei offensichtlichen Fehlern" hast.
Ich hatte mal aus Versehen meinen privaten Krankenkassenbeitrag 2x abgezogen, da kam Monate später eine Nachveranlagung mit Zahlungsdatum und Strafandrohung, wenn man nicht fristgerecht zahlt.
Mein Steuerberater hat mir diese Geschichte erzählt:
In F werden die meisten Steuerklärungen von in Frankreich beschäftigten durch den Arbeitgeber direkt gemeldet. Die Fehlerquote ist sehr gering, insofern haben die Prüfer Kapazitäten frei, alle anderen zu prüfen. Das sind vorranging die Freiberufler und die Grenzgänger.