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Autor Thema: Azubine muss 1. Steuererklärung machen  (Gelesen 3129 mal)

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Offline BigZautzel

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Azubine muss 1. Steuererklärung machen
« am: 26. Mai 2009, 20:34:11 »
Hallo zusammen :-)

Weiß von euch jemand, ob ich (Azubine) das gleiche Formular für meine Steuern ausfüllen muss wie mein Mann, der normal arbeitet?
Oder muss ich vermerken, dass ich in der Ausbildung bin? In meiner Grenzgängerbescheinigung ist das bereits vermerkt.
Und wenn ich das Formular downloade und ausfülle, geht das beim 1. Mal? Da ich nicht unterschreiben kann.
Oder muss ich doch nach Wissembourg fahren und mir das Formular direkt abholen?


Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen kann.

Ich wünsche euch einen schönen Abend :-)

Offline balu511

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Re: Azubine muss 1. Steuererklärung machen
« Antwort #1 am: 27. Mai 2009, 07:57:16 »
Also so ganz spontan würde ich sagen, dass es keine Rolle spielt, ob Du Dein Geld in einer Ausbildung oder sonst verdienst.

Ist dies das erste mal dass Du Einkünfte hast? Oder bist Du neu zu Deinem Mann nach F gezogen?

Wenn Du das erste mal für das Finanzamt in Erscheinung trittst, dann brauchst Du eine Nr. fiscal denke ich. Da würd ich mal in Wissembourg anrufen oder vorbeifahren.

Liebe Grüße von Barbara