Oh nee,
Kembser, jetzt mache doch bitte nicht ein neues "Fass" auf.
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- bzw. Amtsverhältnis stehen, können nicht entlassen werden.
Nein, "entlassen" werden können sie nicht, aber aus der Deutschen Staatsbürgerschaft schon, wenn sie das wollen und gleichzeitig die Französische Staatsbürgerschaft haben. Um aber einer Besteuerung in Deutschland zu entgehen, muss man die Deutsche Staatsbürgerschaft abgeben (und auch den Deutschen Pass). Und dann hat man, wenn man sie mittlerweile durch Beantragung bekommen hat, NUR NOCH die frz. Staatsbürgerschaft (und keine deutsche) mehr und wird nur noch in Frankreich versteuert.
Und lieber Eliott, steige mal vom Schlauch, ich erkläre es jetzt auch nicht weiter. (Sorry, aber bei so was fühle ich mich langsam vera......) und antworte hiermit zum letzten Mal.
Allen eine Gute Nacht - Gabrielle