Hallo,
ich rechne die Arbeitstage immer sehr genau aus. Im Gegensatz zum deutschen Finanzamt, dass ja unbesehen 230 Arbeitstage akzeptiert, wollen die Franzosen bei einer Prüfung ggfs. eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
Auch solltest Du darauf achten, dass die Laufleistung Deines Autos im Jahr auch belegbar über der angegebenen Laufleistung liegt, die Du zur Abrechnung bringst...
LG
Sabine