Hallo,
ich habe mich intensiv mir PACS beschäftigt. Hier sind meine Infos:
viele Franzosen sagen zum PACS, das ist nur eine Finanzamtsgeschichte. Im Prinzip stimmt das auch. Für die Steuererklärung zählt PACS genau wie verheiratet. Genauso für die Erschaftssteuer. Da wären in Frankreich z.B. bei nicht verheirateten Paaren 60% Erbschaftssteuer fällig!!! Beim PACS, die üblichen Freibeträge für Ehepartner, meistens 0%. Der PACS Partner hat auch die Möglichkeit über den anderen Partner krankenversichert zu werden.
In Deutschland, egal ob Behörde,Arbeitgeber o.ä. muss nichts angezeigt werden, weil dies in Deutschland nicht gültig ist, auch nicht bei event. Rentenzahlungen.
Testament: Seit einigen Jahren gibt es ein neues europäisches Erbrecht. Das heiß man kann wählen zwischen dem Erbrecht wo der gewöhnliche Aufenthaltsort ist, hier also Frankreich, oder dem Land dessen Nationalität man hat. Welche Personen ausgeschlossen sind/werden weiß ich nicht genau. Aber falls das deutsche Erbrecht gewählt wird, ist ein Gespräch mit einem deutschen Notar sinnvoll. Wird vom frz. Notar auch empfohlen, da der sich im deutschen Erbrecht meistens nicht so gut auskennt. Versteuert wird, natürlich, in dem Land wo die Immobilie etc. ist, hier also Frankreich.
meint die grenzgängerin