Corinna,
es bleibt dabei. Wenn ihr in Frankreich wohnt, müsst ihr eine Steuererklärung in F abgeben und habt daher immer mit dem Finanzamt in F zu tun.
Was ihr dann an Steuern tatsächlich in F oder D zahlt, lässt sich anhand deiner bisherigen Angaben gar nicht zuverlässig sagen.
-Du schreibst, du bist arbeitnehmerähnlich selbständig. Was heißt das konkret? Sagt man in D Scheinselbständigkeit dazu?
Oder trifft Ralphs Idee zu, dass du Geschäftsführerin einer GmbH bist und auch Gesellschafterin? Oder ist es ganz anders?
Für die Steuerpflicht D oder F ist das schon wichtig.
-Auch wenn dein Mann im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, muss er nicht zwangsläufig sein Gehalt in D versteuern.
Er kann sehr wohl Grenzgänger sein und in F versteuern. Wer sich im „DBA“ wirklich auskennt, weiss das.
Denn entscheidend ist da nicht die allgemein gängige Einstufung 'öffentlicher Dienst', sondern allein die Rechtsform, in der sich sein Arbeitgeber organisiert hat.
Klingt komisch, ist aber so.
Ist sein Arbeitgeber eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gehen die Steuern nach D.
Bei einer AG, GmbH, KG, Verein ... gehen sie nach F, weil er dann Grenzgänger ist mit allen fiskalischen Vorteilen.
Langer Rede kurzer Sinn:
Wenn ihr es nicht schafft, eure Einkünfte oder Teile davon, als Arbeitnehmer in die französische Versteuerung zu bringen, ist euer finanzieller Vorteil gleich Null.