Hallo liebes Forum,
meine Frau bewarb sich bei Gabis (Leiharbeits Firma) die meinten zu Ihr das sie das Formular 5011A zwar zum eintritt bzw der aufnahme der Arbeit abgeben kann jedoch die steuer befreiung erst nach 12 monaten gilt und bis dahin würde Sie in Deutschland besteuert. Die dame am Telefon bei Gabis meinte das sich die gesetzeslage geändert hat. Ist dem so?