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Autor Thema: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????  (Gelesen 8575 mal)

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Offline m_1973

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Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« am: 22. März 2010, 11:05:51 »
Bonjour    =D

ich habe letzte Woche von meinem Ex-Mann die Nachricht bekommen, dass wir für 2008 (waren da noch verheiratet) eine Nachzahlung ans Fiamt machen müssen, unter anderem wegen ausländischer Einkünfte von mir, die dem Progressionsvorbehalt in D unterliegen!!!! Ich bin seit Okt. 2008 in F gemeldet und wohne natürlich auch dort. Aber was soll das??? Ausländische Einkünfte, ich habe vom Ausland nix bekommen. Ich arbeite in D. Ich werde mich natürlich bei dem Steuerberater melden, wollte aber mal euch fragen ob ihr auch sowas hattet. Und vor allem wo sehe ich im Bescheid vom Fiamt, wieviel mein Betrag der Nachzahlung wäre? Und was ist mit der Steuer 2009? Muss ich Angst haben, dass das Fiamt kommt und für 2009 eine Nachzahlung von mir will weil ich nicht mehr in D wohne??? Steh total auf dem Schlauch. ???  Vielleicht kann mir jemand vorab schon was dazu sagen.

Danke im voraus

LG Mela    :winkerwinker:

Offline Ralph

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #1 am: 22. März 2010, 11:58:50 »
Hi Mela,

also - ausländische Einkünfte unterliegen in D dem Progressionsvorbehalt. Auf deutsch heißt das das wenn man seine Einkünfte in Deutschland versteuern muß auch die ausländischen Einkünfte zum Steuersatz hinzugerechtnet werden (nicht versteuert).

Wenn Du seit 2008 in F wohnst und in D arbeitest - als Grenzgänger - dann sind das für Dich Einkünfte die Du in F versteuern mußt / darfst.
Für Eure Steuererklärung in D sind das dann ausländische Einkünfte (erhöht den Steuersatz in D).
Es wird also definitiv nichts versteuert - nur Dein Ex muß für seine Einkünfte dadurch höhere Steuern bezahlen.
Das Ganze kann man umgehen indem man Euch getrennt veranlagt......dann hat allerdings Dein Ex auch weniger Freibeträge. Muß im Zweifelsfall ein Steuerberater entscheiden.
Wenn Ihr 2009 nicht mehr verheiratet wart ist das Thema durch - wenn nicht wird es wie 2008.

Gruß Ralph


« Letzte Änderung: 22. März 2010, 13:21:20 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline sapperlot

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #2 am: 22. März 2010, 13:23:13 »
Yeap ist so wie Ralph es sagt, aber um es etwas einfacher auszudrücken:

Steuersatz ist progressiv, sprich je höher dein Einkommen, desto höher der Prozentsatz an Steuer die du zahlen mußt
ganz einfach grundsätzlich steigt der Steuersatz mit dem Einkommen also Bsp (fikitv):
10000€ = 10% Steuer = 1000€ zu zahlen
20000€ = 20% Steuer = 4000€ zu zahlen
30000€ = 30% Steuer = 9000€ zu zahlen

sprich der STEUERSATZ(!)  hängt vom Einkommen ab, dem GESAMTEINKOMMEN !!! (Also franz + dtsch!),
die Steuer wird aber nachher nur auf den deutschen Teil fällig: (Und dein Einkommen zählt als franz Einkommen (geht nach da wo du steuer zahlst, nicht wo du es verdienst)

obiges Bsp:

20000€ Einnahmen in D wären normal 4000€ Steuer
aber kommen noch dein Einkommen hinzu sagen 10000€ (in F Einkommen)
also Gesamteinkommen Familie: 30000€ daraus folgt Steuersatz eben nicht mehr 20% sondern 30%
diese werden aber nur auf das dtsche Einkommen fällig:
also 30% von 20000€ => 6000€

da der Fall eben nicht der übliche ist, werden im allgemeinen zunächst die 4000€ berechnet und die 2000€ kommen dann eben als Nachzahlung.
(Am Ende aber warscheinlich immer noch günstiger als 9000€ die eine Familie mit den 30000€ Einkommen alleine in D zahlen müßte) ;)



Offline Ricky

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #3 am: 22. März 2010, 17:30:07 »
Hallo Mela,
zu deiner eigentlichen Frage haben Ralph und Sapperlot bereits sehr treffend geantwortet. Mein Eindruck ist, dass da noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen könnte, nämlich das "Trennungs-Gerangel"... Könnte es sein, dass dein Ex-Mann probiert, Dir mit dieser Steuer-Geschichte finanziell "einen reinzuwürgen"?

Am besten ist es, Du bekommst/hast alle relevanten Unterlagen und lässt Dir den Vorgang beim Steuerberater ausrechnen. Wieviel von der Nachzahlung ist tatsächlich auf Dich zurückzuführen... das ist doch die Frage. Entsprechend werdet ihr dann die Nachzahlung untereinander aufteilen (müssen).

Grüße,
Ricky

Offline sapperlot

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #4 am: 22. März 2010, 17:40:38 »
Hallo Mela,
zu deiner eigentlichen Frage haben Ralph und Sapperlot bereits sehr treffend geantwortet. Mein Eindruck ist, dass da noch ein weiterer Aspekt eine Rolle spielen könnte, nämlich das "Trennungs-Gerangel"... Könnte es sein, dass dein Ex-Mann probiert, Dir mit dieser Steuer-Geschichte finanziell "einen reinzuwürgen"?

Am besten ist es, Du bekommst/hast alle relevanten Unterlagen und lässt Dir den Vorgang beim Steuerberater ausrechnen. Wieviel von der Nachzahlung ist tatsächlich auf Dich zurückzuführen... das ist doch die Frage. Entsprechend werdet ihr dann die Nachzahlung untereinander aufteilen (müssen).
Naja, Ricky, was soll denn das geben? Mal abgesehen davon, daß die Nachzahlung ganz auf ihr Einkommen "zurückzuführen sein wird", is es doch egal, weil der Staat/Gericht grundsätzlich mal davon ausgeht, daß die (gesamte) Einnahmen während der Ehe halbe:halbe gehen und die Steuern logischerweise auch.
Bleibt natürlich offen zu beweisen das es nicht so war und Zugewinnausgleich zu fordern, aber das ist ein anderes Feld und interessiert die Steuern nicht (da die eben vom Gesamtfamilieeinkommen  abhängen und nicht wem was gehört... und dem Finanzamt auch egal wer die zahlt).

Also mit reinwürgen ist wohl schwer außer man unterstellt daß jemand Steuerbescheide faked.  
« Letzte Änderung: 22. März 2010, 17:43:49 von sapperlot »

Offline Ricky

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #5 am: 22. März 2010, 18:20:59 »
Hi Sapperlot,
du reagierst ja, als wärst du der Ex-Ehemann... 

OK, zur Sache:
Das Finanzamt hält sich an das, was deklariert wurde und fordert von beiden (gesamtschuldnerisch) das Geld. Es geht mir mit meinem Hinweis darum, dass der Ex-Mann diese Forderung des Finanzamts an Mela weitergibt bzw. weiterberichtet, mit dem Hinweis, es sei wegen der ausländischen Einkünfte zu der Nachzahlungsforderung gekommen. Mela schreibt "...unter anderem wegen ausländischer Einkünfte...".

Daher sei der Hinweis gestattet, dass das Thema nicht ganz soooo einfach ist, wie es bestimmt viele gerne hätten. Wie wir annehmen, ist Mela mit Ihrem Ex-Ehemann in 2008 gemeinsam veranlagt, weil das gängiger Praxis entspricht - ob das aber dann bei den Steuern "halbe/halbe" macht, wie Du schreibst -das ist noch lange nicht sicher!

1. ist zu klären, woher die Nachzahlung tatsächlich (!) resultiert. Dabei ergibt sich auch, wer welchen Anteil an der Nachzahlung schuldet.
2. ist dann im Innenverhältnis (Mela / Ex-Ehemann) zu klären, wer die Nachzahlung tatsächlich übernimmt (bzw. zu welchem Teil).

Ich unterstelle niemandem böses, manchmal führt auch einfach nur Unwissen zu vorschnellen Aussagen.

Grüße,
Ricky

Offline sapperlot

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #6 am: 22. März 2010, 20:22:46 »
Hi Sapperlot,
du reagierst ja, als wärst du der Ex-Ehemann...  
Lol! ABer die Rolle des Frauentrösters ist ja von dir schon besetzt ...  :doppeld: :winkerwinker: Is aber eigentlich nur, das dein Einwand nicht so richtig Sinn macht,
OK, zur Sache:
Das Finanzamt hält sich an das, was deklariert wurde und fordert von beiden (gesamtschuldnerisch) das Geld. Es geht mir mit meinem Hinweis darum, dass der Ex-Mann diese Forderung des Finanzamts an Mela weitergibt bzw. weiterberichtet, mit dem Hinweis, es sei wegen der ausländischen Einkünfte zu der Nachzahlungsforderung gekommen. Mela schreibt "...unter anderem wegen ausländischer Einkünfte...".

Daher sei der Hinweis gestattet, dass das Thema nicht ganz soooo einfach ist, wie es bestimmt viele gerne hätten. Wie wir annehmen, ist Mela mit Ihrem Ex-Ehemann in 2008 gemeinsam veranlagt, weil das gängiger Praxis entspricht - ob das aber dann bei den Steuern "halbe/halbe" macht, wie Du schreibst -das ist noch lange nicht sicher!
Doch macht es: In der Zugewinngemeinschaft ist es einfach so, daß jedem die Hälfte der Einnahmen zustehen. Wenn sie weniger als die Hälfte bekommen hat, dann hat sie ein recht auf Ausgleich des Zugewinnes... und Zugewinn ist eben das was am Ende nach allen Ausgaben (eben auch Steuern (also alle gemeinsam F + D)) an Ende insgesamt übrigbleibt. Wenn also 40000 eingenommen wurde und 10000€ davon Steuer gezahlt wurden sind es 40-10=30k/2 = 15000 Zugewinn für jeden. Wenn ein Nachbescheid über 5000 mehr an Steuer für 2008 kommt (wann auch immer zählt aber zu 2008) sind es eben 40k-15k=25k/2 = 12,500 Zugewinn => also kannste drehen und wenden wie du willst, es bleibt immer die Hälfte der Steuer die man direkt oder indirekt mitträgt weil eben alles zur Hälfte gehört und Zugewinn = Einnahmen - Ausgaben. Gibts eigentlich nix dran zu rütteln und man kann nicht sagen ich will von den Einnahmen die Hälfte, aber nicht bei den Ausgaben. Und interessiert auch nicht wer dem Finazmat überweist, weil am Ende die Einnahmen von beiden minus die Ausgaben von beiden geht und wenn mehr als die Hälfte hat, muß er dem anderen so viel geben, daß es naher 50:50 ist.  

Und ansonsten geh ich einfach mal von aus, daß Melas Ehemann selbstverständlich den Bescheid vorlegen kann. (Und wär auch doof, da irgendwie mehr angegeben zu haben, damit Mela irgendwas ungerechtfertigt mehr zahlen müßtem, weil er wie gesagt dann auch (eben die andere Hälfte) mehr zahlen müßte und mit den höheren Zahlen sich ansonsten auch noch der Zugewinn erhöhen würdet)
« Letzte Änderung: 22. März 2010, 20:26:21 von sapperlot »

Offline Ralph

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #7 am: 22. März 2010, 23:02:14 »
Desderwegen hab ich ja auch auf den Steuerberater verwiesen.
Nur der kann definitiv ausrechnen ob nicht hier eine getrennte Veranlagung besser wäre (je nachdem für wen :-)  )  .

Zum Rest verhalte ich mich wie die Schweiz - bin neutral.......aber Euer Geld nehm ich.... :-)
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Offline Ricky

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #8 am: 23. März 2010, 09:52:32 »
Ich verstehe Deine Argumente, Sapperlot. Bin trotzdem anderer Meinung, weil ich die Entscheidung darüber, wer welchen Anteil an der Steuernachzahlung übernimmt nicht in der Zugewinnermittlung ansiedele, sondern schon vorher. Aber lassen wir die weitere Diskussion...

P.S. Ralph, die Schweiz mag ja neutral sein, aber nur militärisch und politisch gesehen. Nicht aus wirtschaftlicher Sicht... ;-)

Interessiert sich Mela überhaupt noch für das Thema?

Offline m_1973

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #9 am: 23. März 2010, 10:35:09 »
Hi   :winkerwinker:

natürlich interessiere ich mich noch dafür, ist zwischendurch richtig amüsant. Aber trotzdem danke für die Auskünfte.

Ich hab inzwischen auch mit dem Steuerberater gesprochen. Die Nachzahlung bezieht sich wirklich nur auf die positiven Einkünfte aus der Vermietung der Wohnung von meinem Ex-Mann. Mit der Wohnung hab ich nix zu tun, die gehört ihm. Zu dem waren wir ab Ende Feb. 2008 getrennt.
Hätten wir die Erklärung getrennt gemacht, hätte er eine weit höhere Nachzahlung erhalten. Ich kenn mich da ja gar nicht aus, ist alles chinesisch für mich, aber ich vertraue meinem Steuerberater. Wenn ich was zahlen müsste, steh ich auch dazu und mach es. Aber mit meinem Abzug aus D nach F hat die Nachzahlung nix zu tun (sind auch nur knapp 300 EUR).

Wünsch euch schönen Ostern im voraus
LG Mela     =D

Offline sapperlot

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #10 am: 23. März 2010, 10:54:32 »
... wer welchen Anteil an der Steuernachzahlung übernimmt nicht in der Zugewinnermittlung ansiedele, sondern schon vorher.
Eben! Und damit natürlich....
"Aber lassen wir die weitere Diskussion..." ... YEAP! Eigentlich ist ja alles geklärt oder nicht oder wie auch immer..

Viel schlimmer ist, daß Ralph im Zusammenhang mit Steuern das böse Wort Schweiz gesagt hat. Steinigt ihn! Er hat Jehovah gesagt!  :pfeif: :Tanz:


PS: @mela Na dann ist ja geklärt! Wobei die Mieteinnahmen (und übrigens auch Wertsteigerung der WHG) während der Ehe auch zum Zugewinn gehören und es egal ist wem die Whg auf dem Papier gehört (alle Einnahmen sind gemeinsam, alle Ausgaben (Steuern) auch. Und das gilt auch im Trennungsjahr - Getrennt ist erst ab Scheidung. (Voraussetzung natürlich das es keinen Ehevertrag gibt, sondern Standard Zugewinngemeinschaft). Übrigens einer der Gründe warum der ein oder andere im trennunsgjahr noch schnell einen Neuwagen kauft (Wertverlust geht durch 2)  :zwinkern:
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 10:59:10 von sapperlot »

Offline Ralph

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Re: Nachzahlung wegen ausl. Einkünfte 2008?????
« Antwort #11 am: 23. März 2010, 23:10:39 »

Hätten wir die Erklärung getrennt gemacht, hätte er eine weit höhere Nachzahlung erhalten.
LG Mela     =D

Dann würd ich noch nachfordern...... :nixwieweg:
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