Hallo an alle Interessierten
erst einmal vielen Dank für Eure tollen Informationen zu diesem Thema, dann will ich dieses Thema auch noch einmal (mit meinem Halbwissen) anheizen
Meine Frau und ich leben z.Zt. noch in D und wollten eigentlich dieses Jahr auch nach F umziehen. Die Änderung des DBA hatten wir gar nicht mitbekommen und nur durch einen Zufall vor ca. fünf Wochen bei InfoBest etwas gelesen. Wir standen kurz vor der Unterzeichnung zum Vorvertrag zum Hauskauf. WooooW... Wir hatten unsere St.-ersparnis zu einem Teil mit eingerechnet. (Ich weiß, sollte man nicht machen :-) )
Nun, denn. Meine Frau arbeitet in einem großen weltweit agierendem Unternehmen und ist von der neuen Regel nicht betroffen.
Ich arbeit in einem kirchlichem Krankenhaus, welches zu 100% Gewinnorientiert arbeiten muss ;-) (egal, dass wollte ich gar nicht diskutieren
)
Also werde ich, in der Verwaltung arbeitend, nicht durch den Staat bezahlt und habe auch nicht den Vorteil eines Beamten, sondern werde genauso besteuert und behandelt wie ein Arbeitnehmer in der Wirtschaft. Aus diesem Grund habe ich nun mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert um zu erfahren ob diese eine Klage gegen den Staat wegen Diskriminierung übernehmen würde.
Die "
? ? ?" am anderen Ende der Telefonleitung waren direkt durch den Hörer spürbar
Also kurze Antwort, nein
die Kosten werden nicht übernommen, aber man gehe davon aus, dass man eine reale Chance hätte in einem langwierigen Prozess zu gewinnen.
Jetzt hatte ich drei Fragezeichen vorm Gesicht
Also, wer Geld und gerade nichts anderes zu tun hat, der kann sich gerne dem Thema widmen... ;-)
Was mich aber meisten Aufregt ist, dass mein Gehalt trotzdem zur Berechnung einiger Steuern herangezogen wird und zwar wird das gesamte Haushaltseinkommen zur Berechnung der Grund- und Haussteuer, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, herangezogen, was bei einer Versteuerung in F meiner Meinung nach ja auch OK wäre aber nicht, wenn ich ein erhöhtes Steueraufkommen in D habe. Gerecht wäre wenn das Nettogehalt herangezogen werden würde, ähnlich wie die Zinserträge.
Ebenfalls möchte ich meinen Vorredner widersprechen, es ist nicht im geringsten klar, ob man nicht doch auch doppelt besteuert wird, wie es z.B. mit der Schweiz läuft. Soll heißen, z.Zt. gehe ich davon aus, dass ich in D Steuerklasse I mein Gehalt versteuern muss und mein Bruttogehalt als Familieneinkommen bei meiner Frau mit aufgeschlagen wird und Ihre Steuern sich somit um den Faktor meines Gehaltes, erhöhen werden. Bisher konnte dies neimand ausschliessen aber auch niemand bestätigen. Einziger Ausweg aus dieser Situation, sagt ein Anwalt, O-Ton: "scheiden lassen" !!!
Und damit ich jetzt so richtig Verwirrung stifte, hat man mir Berichtet, dass die FÄ in D die Fahrten zw. Home und Arbeitsplatz nur noch bis zur Grenze geltend gemacht werden können... Ich drehe echt am Rad... Hat jemand dazu vielleicht noch weitere Informationen?
Wie sieht es denn eigentlich steuertechnisch aus, eine Gesamtveranlagung ist dann ja scheinbar auch nicht mehr möglich, oder?
Also, für weitere Informationen bin ich sehr dankbar. Vielleicht, sofern es hier eine Gruppe zu dem Thema gibt, würde ich mich über eine Gruppeneinladung freuen.
LG Andy
Nachtrag : ...und durch die Steuern in D muss ich dann auch weiterhin Kirchensteuer bezahlen, die ich F hätte nicht zahlen müssen. Das macht auch ca. 75-100 Euro pro Monat aus. Das wäre schon die Hälfte von dem was unser Urlaub so kostet ;-)