Hallo Nadine,
durchsuche das Forum und Du findest auf fast alle Deine Fragen eine Antwort.
Steuersachen sind kompliziert, nachfolgendes beschreibt es in etwas, Feinheiten können andere Situationen ergeben:
Du zahlst als Grenzgänger, wenn Du in F wohnst und in D arbeitest und arbeitstäglich nach F zurückkehrst und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, Deine Steuer (nachdem der Freistellungsbescheid vorliegt) aus nichtselbständiger Arbeit in F.
Der Arbeitsort muss in einem der Ortschaften liegen, die explizit genannt sind. Im Forum findest Du ne Liste. Die 30 km sind nur round-about.
Du gibst die einfache Strecke an in KM. Jedes Jahr wird in Abhängigkeit Deines Fzgs (Leistungsklasse in CV) der Satz festgelegt. Seit geraumer Zeit ist dieser auf max. 7 CV begrenzt, d.h. Fzg. mit mehr als 7VC bekommt trotzdem nur diesen Satz. Das Fzg. muss in F zugelassen und auf den Steuerpflichtigen angemeldet sein. Zus. bekommst Du, wenn Du im Betrieb keine Kantine hast, ein Essensgeld.
In F kannst Du sonst so gut wie nichts absetzen, also keine Versicherungsbeiträge, Spenden nur sehr eingeschränkt, Fortbildung nur sehr eingeschränkt, keine Schuldzinsen für dt. Immobilien, keine Vorsorgeaufwendungen etc.
Lohnt es sich dann überhaupt nach Frankreich zu ziehen, wenn eine Strecke sagen wir mal ca 80km beträgt? Jetzt kann er ins Geschäft halt laufen.
Das könnt Ihr nur selbst beantworten. Es häng auch davon ab, was Ihr unter "es lohnt sich" versteht. Es geht viel Fahrzeit drauf und auch der Fzg-Verschleiß ist enorm.