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Autor Thema: In F wohnen, in D erben und verkaufen  (Gelesen 917 mal)

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Offline Radbert

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In F wohnen, in D erben und verkaufen
« am: 04. Februar 2022, 16:26:25 »
Hallo in die Runde,
folgende Situation: wohne in F (Lothringen) und erbe in D ein Haus, das ich verkaufen werde im gleichen Jahr (2022 falls die Ämter mal wach werden). Frage: muss ich das in F versteuern oder ist das über eine evtl. Erbschaftssteuer abgegolten? Soweit ich weiß, müssten nur Steuern nach dem Verkauf gezahlt werden falls damit ein Gewinn verbunden ist. Bei solchen Beträgen an den Behörden vorbei führt eh kein Weg....will nur vermeiden unnötig doppelt oder falsch zu bezahlen.... Danke schon mal!

PS: die Trickkiste wäre natürlich: erben nach D ziehen, verkaufen und wieder nach F ziehen wenige Monate später....da <400.000 fällt in D keine Steuer an, Gewinn gäbe es auch hier nicht, wäre aber vom Papierkram her ordentlich action...ggf. aber lohnenswert.

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Re: In F wohnen, in D erben und verkaufen
« Antwort #1 am: 04. Februar 2022, 16:35:01 »
Lass dich hier beraten, das Thema ist extrem komplex.

Wenn Du in F wohnst und Immo in D erbst, musst Du das in F angeben. Du wirst nach dem Erbschaftsrecht (nicht Steuerrecht!!) abgehandelt, in dessen Land der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, es wurde per notariellem Testament ein anderes Erbrecht festgelegt.

Beispiel: Person war 6 Monaten in Spanien, stirbt dort, hat Immobilie in D und ist Deutscher, Du erbst mit Lebensmittelpunkt in F, dann gilt spanisches Erbrecht (also Erbfolge) für die Immo in D und zunächst dt. Steuer weil Immo in D und dann franz. Steuerrecht (also zu zahlende Steuern) weil Erbe in F. In F wird dt. Steuer angerechent, die ist aber auf Immos je nach Verwandschaftsverhältnis und Wert sehr niedrig. In F ist sie sehr hoch :-)
Verkauf oder nicht spielt keine Rolle.

Trick zieht auch nicht, weil Finanzamt in F ja nicht dumm ist und 3 Jahre rückwirkend besteuern kann.

Offline Radbert

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Re: In F wohnen, in D erben und verkaufen
« Antwort #2 am: 04. Februar 2022, 19:28:09 »
Ja, das mit der Erbschaftsteuer in F ist ne üble Sache....und wahrscheinlich kaum zu umgehen. Was ich noch rausfinden muss: ich zahle die Steuer und hab dann das Haus Dann verkaufe ich das Ding und bekomme Geld...ist dann ja im Grunde Einkommen aus einem Verkauf und zu besteuern oder gelten die das miteinander ab solange ich nicht mehr bekomme als vermutet bzw. wegen zwischenzeitlicher Renovierungen etc. ?