Bei uns ist es so, dass du 20% deiner regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Homeoffice verbringen darfst. In der Regel einen Tag. Ansonsten bist du in Frankreich auch sozialversicherungspflichtig, was dein Arbeitgeber sicher auch vermeiden will 😊
Die 20% geistern immer wieder rum. Ich unterrichte bei uns im Betrieb die Arbeitssicherheitsschulung.
Im Gesetz steht <20% ohne ein Gleich, damit i.d.R. nicht mal einen ganzen Tag.
Es besteht keine Moeglichkeit zu kummulieren, also die Woche war ich nicht zu Hause, dann naechste Woche 2 Tage - NÖ nicht zulaessig.
Ausserdem werden die Begriffe immer wieder durch einander geworfen.
Es gibt folgende Situationen:
1. mobiles Arbeiten zu Hause <20% (KLEINER 20%) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit.
in diesem Fall ist Berufsgenossenschaftlich das Arbeiten zu Hause mit versichert. Voraussetzung ordentlicher Tisch und Stuhl. Ausserdem sind die eigenwirtschaftlichen Taetigkeiten, Essen und Klo gehen eingeschraengt. Im Betrieb ist man versichert bis in der Kantine oder auf der Toilette ankommt. Zu Hause unterbricht der Schutz sobald man quasi vom Stuhl aufsteht. Arbeiten auf der Kuschelcouch oder auf der Terrasse/Garten ist nicht zulaessig.
Wenn zu Hause ein Unfall passiert, sind wir gezwungen die VPN-Verbindungszeiten in Firmennetz offen zu legen!!
2. HomeOffice - althochdeutsch Telearbeitsvertrag >=20% (Groesser Gleich 20%) der regelmaessigen Wochenarbeitszeit.
Da gibt es einen Vertrag via Personalabteilung, Betriebsrat, Vorgesetzter mit entsprechender Unterschriftsvollmacht und Arbeitgeber.
In dem Fall muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel stellen, wie Tisch, Stuhl, Schrank usw. Ausserdem muss das ein separierbarer und abschliessbarer Raum vorhanden sein. Nische genuegt nicht . Zusaetzlich kann der Betriebsarzt, der Betriebsrat, der Arbeitsischerheits-Ing, und der Informationssicherheitsverantwortliche den Homeofficearbeitsplatz in Augenschein nehmen. (in den letzten 20 Jahren habe ich es noch nie erlebt, das das gemacht wurde). Auch hier gilt die Problematik der eigenwirtschaftlichen Taetigkeit - siehe unter 1.
Hier mal ein paar Urteile zu Eigenwirtschaftlicher Taetigkeit
https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/eigenwirtschaftliche-taetigkeit