Hallo Leutz,
ich bin vergangenes Jahr zum 01.03.2009 nach FR gezogen. Mein Arbeitgeber wurde zum 01.01.2009 rückwirkend befreit die Steuer direkt abzuführen. Jetzt muß ich noch meine Einkünfte für Januar/Februar in DE erklären um dafür dann die Steuer in DE abzuführen. Normalerweise dachte ich das ich dann halt nur im Formular alles angeben muß bis einschließlich Februar jedoch nach einem Telefonat mit meinem zuständigen FA wurde mir mitgeteilt das ich auch die Bezüge für den Zeitraum wo ich schon in FR gewohnt habe angeben muß, jedoch in einer anderen Zeile auf dem Formular da diese irgendwie herangezogen werde zwecks Bemessungsgrundlage oder so.
War jemand von euch in der gleichen Situation wie ich und hat die Steuererklärung schon gemacht in DE für den verbliebenen Zeitraum vor dem Umzug?
Wäre nett wenn mir da jemand Hilfestellung geben könnte.
Habe meine Erklärungen immer mit dem WiSo Programm gemacht doch dort gibt es ja nur die Grenzgängerfunktion wenn man den Hauptwohnsitz in DE hat und ins Ausland zum Arbeiten geht.
Wäre dankbar für einige Tips wie ich das Elsterformular für die Einkommenssteuererklärung 2009 richtig ausfülle.
Gruß Chris