Hallo zusammen!
Vielen Dank für Eure Kommentare.
zur Antwort von pifolog:
Ich bin angestellt bei einem großen internationalen Konzern, es ist keine französische Firma, und der Hauptsitz der Niederlassung des Konzerns in Deutschland ist in Hessen!
Das home office ist nicht so zu verstehen dass ich für meinen Arbeitgeber irgendwelche Arbeiten zu Hause erledige wie z.Bsp.: Übersetzungen oder Ingenieursleistungen oder ähnliches, welches ich auch in einem Büro der Arbeitgebers erledigen könnte.
Ich bin ausschließlich im AD tätig und beginne meinen Arbeitstag immer von zu Hause, also meinem sogenannten Büro an dem ich meine Kundenkorospondenz erledige, im Internet recherciere oder aber auch e-mails von Kunden oder der Firma beantworte. Ferner fertige ich Protokolle an oder gebe meine Kundenbesuche im PC ein.
Ich bin ausschließlich über meinen Laptop oder per Telefon mit der Zentrale verbunden.
zur Antwort von Ralph:
Hallo Ralph!
Ich habe sehr viele Deiner Beiträge hier im Forum von dir zu diesem Thema gelesen. Somit kenne ich auch Deine enormen Schwierigkeiten die Du anfangs mit dem Steuerberater Deines neuen Arbeitgebers hattest, bis ihr schließlich zu einer Lösung gekommen seit.
Doch ich denke dass Dein Fall nicht die Regel ist, da hier eher der Steuerberater Deines AG völlig falsch und überzogen reagiert hat.
Daher nochmals kurz die Unterschiede.
Da meine Firma den deutschen Firmensitz in Hessen hat, aber mein Arbeitsgebiet sich hauptsächlich im Grenzgebiet
von Waldshut Tiengen bis nach Karlsruhe, aber auch teilweise außerhalb der Grenzzone wie Pforzheim, Heilbronn oder Tübingen befindet, sehe ich die Firma von Innen zu keinem Zeitpunkt, sondern ich habe alle relevanten Unterlagen in meinem Büro. Mit der Firma trete ich per e-mail, telefonisch, oder aber auf Tagungen in Kontakt oder mein Vorgesetzter besucht mich und wir gehen gemeinsam zum Kunden!
Du schreibst, Du must wenn Du außerhalb der Grenzzone gearbeitet hast in Deine Firma fahren um noch irgendwelche arbeiten zu verrichten, dann würde auch keine Tag in Anrechnung gebracht werden.
Nur das macht bei mir keinen Sinn, denn die Zentrale sehe ich nicht von Innen, meine arbeiten verrichte ich in meinem home office, und ich habe in der Zentrale auch keinen Arbeitsplatz o.ä.. Also warum soll ich dorthin fahren?
Du schreibst dass der Firmensitz ins Spiel kommt wenn man die Grenzzone verläßt. Warum?
Bei meinen ganzen Recherchen im Netz konnte ich keinen einzigen Passus finden der auf den Firmensitz abziehlt. Weder beim offiziellen Doppelbesteurungsbakommen, noch bei der extra für Grenzgänger herausgegebenen Broschüre aus dem Saarland, noch beim Finanzministerium für Baden Württemberg usw.
Allen gelesenen Internetseiten stimmten bis auf kleinere Ausnahmen immer auf die schon mehrfach hier im Forum zitierten Textpassagen überein.
D.h. dass es nicht auf den Firmensitz ankommt sondern auf mein Tätigkeits- bzw. Arbeitsort.
Ich freue mich über Eure Antworten!
Viele Grüße und schöne Ostern wünscht
Zyxxan