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Autor Thema: Grenzgängerbescheinigung  (Gelesen 3060 mal)

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Offline Zaren

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Grenzgängerbescheinigung
« am: 28. Juli 2021, 19:15:00 »
Hallo Zusammen.

Mein Mann arbeitet jetzt seit 5 Jahren bei seiner Firma. Jetzt fragt allerdings der Mutterkonzern, ob er jährlich sich hat den Abschnitt 2 bestätigen lassen und diesen in Frankreich vorgezeigt. Warum wollen die das wissen? Das französische Finanzamt hat das nie verlangt.
Ebenso haben wir nur bei Firmenwechsel die Bescheinigung ausgefüllt. Wie macht ihr das? Wie ist das bei euch?

Gruß Zaren

Offline readonly

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #1 am: 28. Juli 2021, 19:24:00 »
Schau mal hier auf die letzte Seite die letzten 2 Punkte

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/site/pbs-bw-fa2/get/documents_E-1603622963/finanzaemter/Formulare/Einkommensteuer/Grenzgänger/DBA-Frankreich/Vordruck/Antrag%20auf%20Erteilung%20einer%20Freistellungsbescheinigung%20für%20Grenzgänger%20aus%20Frankreich%20-%20Nichtleiharbeitnehmer%20-%20Formular%205011.pdf

Offline Zaren

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #2 am: 28. Juli 2021, 19:39:51 »
Seite lässt sich nicht öffnen. Aber ich denke das sollen die Vordrucke sein. Ich kenne diese. Ich möchte wissen, wie ihr das handhabt.

Offline readonly

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #3 am: 28. Juli 2021, 19:47:21 »
kopiere den kompletten Link in Deinen Browser, die Forensoftware hats abgeschnitten.

Ja, es ist der Vordruck. Du kannst natürlich Meinungen und Handhabungen einholen, schlussendlich ist es einfach:
Das dt. FA stellt einen Freistellungsbescheid aus (den Du auch haben solltest), darin ist ein Gültigkeitsdatum vermerkt. Ist dieses erreicht, muss der AG wieder Lohnsteuer ans dt. FA abführen bis ein neuer Freistellungsbescheid vorliegt.

Offline Ralph

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #4 am: 28. Juli 2021, 23:50:39 »
Der Arbeitgeber Deines Mannes hat Recht. Auf dem Formular für die Grenzgängerbescheinigung steht ganz klar drauf das das französische FA jedes Jahr dieses Formular vom AG ausgefüllt haben will.
Wir machen das - seit wir deswegen Ärger bekommen haben - seither jedes Jahr neu.
Das hat auch nichts mit der Freistellungserklärung des deutschen FA zu tun.
Die benötigen das Formular erst wenn die Freistellungserklärung abläuft.

Punkt 5 der Erklärungen auf Deutsch und Französisch:
Die Freistellungsbescheinigung wird im allgemeinen für 3 Jahre erteilt, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird. Der Grenzgänger läßt sich jedoch jährlich die Angaben in Abschnitt II der ersten Ausfertigung des Vordrucks vom Arbeitgeber bestätigen und legt sie dem für ihn in Frankreich zuständigen Chef de centre des impôts vor.
« Letzte Änderung: 28. Juli 2021, 23:55:06 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dori

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #5 am: 29. Juli 2021, 20:41:07 »
Hallo,

ich gestehe das ich den Passus mit jährlicher Vorlage beim französischen FA kenne, gehe trotzdem nur hin wenn die Bescheinigung mit der Gültigkeit von Deutschland kurz vorm ablaufen ist.
Bisher hat es auch immer funktioniert und es gab keine Rückfragen.

Du kannst das Formular auch online beim FA einreichen. Das hatte ich letztes Jahr das erste Mal gemacht und fand es wirklich sehr angenehm (keine Fahrerei, Warterei,...)

Viele Grüße Dori

Offline mgusenburger

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #6 am: 07. September 2021, 07:54:48 »
Hallo Dori,

auch bei mir steht wieder die Erneuerung der Bescheinigung an. Ich würde das auch gerne online machen, um wie von dir angesprochen es etwas angenehmer zu gestalten.

Kannst du mir denn bitte sagen, wo und wie du das genau online gemacht hast? Kann man dort was online direkt ausfüllen, oder kann ich das ausgefüllte Formblatt dort dann online hochladen?

Vielen Dank vorab und viele Grüße, Marco

Offline Dori

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #7 am: 07. September 2021, 21:58:59 »
Hallo Marco,

hier die Schritte:

- melde dich auf Steuerkonto https://www.impots.gouv.fr an

- eingescannte Dokumente im Bereich messagerie securisée hochladen

- und 1-2 Tage später bekam ich die Information das ich die fertig gestempelten Unterlagen ausdrucken kann.

- ich war dann so frei und habe dies auch per Mail an meinen AG weitergeleitet. Das dt Finanzamt hat dies auch akzeptiert.

Viele Grüße Dori

Offline readonly

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #8 am: 03. Juli 2022, 11:15:37 »
Hallo zusammen,

ich habe den Antrag wie schon gefühlt 100 Mal zuvor nach Wissembourg geschickt und früher immer sehr zeitnah die Sachen gestempelt zurückbekommen.

Nun sind schon 3 Wochen rum und nix ist gekommen.

Hat sich da was am Verfahren geändert?

Offline Dragonvamp

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #9 am: 03. Juli 2022, 12:11:10 »
Mach es online über die Steuerseite im Bereich Message. Da kann man die Rubrik extra auswählen. Hab’s dort bisher immer binnen eines Tages erhalten.

Offline readonly

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Re: Grenzgängerbescheinigung
« Antwort #10 am: 10. Juli 2022, 13:40:55 »
Danke Dir,

wir müssen die Dinger erst wieder neu ausfüllen lassen, leider keine Kopie gemacht :-(

Welche Rubrik hattest Du da ausgewählt?