Die Aussage, kein weiterer Wohnsitz in Deutschland, wird hier seit Jahren als Dogma verbreitet. Ich habe da auch mitgemacht.
Nun kommen schon Zweifel auf, warum es nicht möglich sein soll, dass ein Grenzgänger auch einen Wohnsitz in D haben kann. Wo steht das eigentlich, dass das nicht sein darf?
Das schon oft missbrauchte bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ( DBA ) kann da mal zur Aufklärung beitragen.
Um Grenzgänger zu sein müssen demnach 4 Kriterien erfüllt werden.
Stimmen müssen:
1. der Arbeitgeber,
2. der Wohnort,
3. der Arbeitsort und
4. die tägliche Überquerung der Grenze vom Wohnort zum Arbeitsort und zurück zur ständigen Wohnstätte.
Das ist alles.
Von einem Verbot einer weiteren Wohnstätte, eines weiteren Wohnsitzes ist da nie die Rede.
Das DBA kennt und berücksichtigt sogar die Situation von Menschen, die in beiden Ländern wohnen. Da werden 2 Wohnstätten ausdrücklich erwähnt und somit auch akzeptiert, siehe dazu Artikel 2 (1) 4. b. (aa) des Abkommens. Da wird ausdrücklich geregelt, was bei mehreren Wohnsitzen steuerlich dann als ständige Wohnstätte anzusehen ist. Das muss dann auch für Grenzgänger gelten, denn an keiner Stelle im DBA werden Grenzgänger davon ausgenommen.
Nun wird immer wieder angeführt, dass das deutsche Meldewesen keinen 2. Wohnsitz in D ohne auch Hauptwohnsitz in D kennt. Ja, und?
Wie das Meldewesen in D einen weiteren Wohnsitz von Bürgern ansieht und regelt, ist eine Sache. Eine andere Sache sind steuerliche Bestimmungen. Und da ist das DBA maßgebend und nicht das deutsche Meldewesen.
Bisher habe ich nur eine plausible Erklärung gefunden. Als Grenzgänger kann man sich in der Regel gar nicht so lange in D aufhalten, dass eine Meldepflicht entsteht. Warum sollte man da einen Wohnsitz in D anmelden?
Kennt jemand Fakten, die die Aussage 'kein weiterer Wohnsitz in D für Grenzgänger' bestätigen können? Oder können wir das Dogma endlich beerdigen?