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Autor Thema: grenzgänger und home-office  (Gelesen 9341 mal)

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Offline Sabine

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grenzgänger und home-office
« am: 20. Januar 2007, 21:17:50 »
Hallo,

ich arbeite in Deutschland und wohne in Frankreich und bin heute Grenzgänger. Jetzt gibt es ja die Regelung, dass man höchstens an 45 Arbeitstagen nicht nach Hause kommen darf, um seinen Grenzgängerstatus zu verlieren.
Ich würde jetzt gerne einen Home-Office-Arbeitsplatz in Anspruch nehmen und dann 2 Tage die Woche zuhause arbeiten.
Damit würde ich aber natürlich an mehr als 45 nicht nach Hause zurückkehren (bin ja schließlich schon da). Jetzt vertreten einige Leute die Meinung, dass ich damit wieder in Deutschland steuerpflichtig werden würde - kann das wirklich sein?
Leider konnte ich bisher auch nicht den Originalgesetztestext zum Doppelbesteuerungsabkommen bzw. zum Grenzgängerstatus finden.
Kann mir jemand helfen?

Gruß
Sabine

Guest

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grenzgänger und home-office
« Antwort #1 am: 20. Januar 2007, 22:30:53 »
Hallo Sabine,
ich habe einen Ratgeber der EURES, in dem ein paar Fakten genannt werden. Du kannst Dir das Dokument als pdf kostenfrei runterladen unter: http://www.crd-eures-lorraine.org/site/de_publications_pres.php


Die 45-Tage-Regelung

In der Verständigungsvereinbarung mit der französischen Steuerverwaltung
wurde festgelegt:
Es ist derjenige Grenzgänger, der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet
und regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt. Gelingt es einem Arbeitnehmer nicht, arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurückzukehren oder ist
er z.B. im Vertrieb beschäftigt und an Orten außerhalb der Grenzzone tätig, dann geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, wenn:1)
der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist und in dieser Zeit höchstens an 45 Arbeitstagen nicht
zum Wohnsitz zurückkehrt oder außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist oder
falls der Arbeitnehmer nicht während des ganzen Kalenderjahres in der Grenzzone beschäftigt ist – die Tage der Nichtrückkehr oder der Tätigkeit
außerhalb der Grenzzone 20 % der gesamten Werktage bzw. Arbeitstage im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (der Arbeitsverhältnisse)
nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage im Kalenderjahr betragen.

Hierbei zählen Krankheits- oder Urlaubstage nicht als Tage der Nichtrückkehr.

Bei der Ermittlung der 45 Arbeitstage werden nur ganze Tage der Tätigkeit außerhalb der deutsch-französischen Grenzzone erfasst. Nach Auffassung
des BFH kommt es nicht darauf an, in welchem stundenweisen Umfang der Arbeitnehmer sich tatsächlich außerhalb der Grenzzone aufhält und ob
und in welchem Umfang er von seinem Arbeitgeber ein Tagegeld erhält. „Der Arbeitnehmer mit Wohnsitz im französischen und mit Arbeitsort im
inländischen Grenzgebiet, der an mehr als 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzzone für seinen Arbeitgeber tätig ist, unterliegt nicht als Grenzgänger
gemäß Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich der französischen Besteuerung. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass zu den Tagen der Tätigkeit außerhalb
der Grenzzone nur ganze Arbeitstage zählen, und dass es weder darauf ankommt, in welchem Umfang der Arbeitnehmer außerhalb der Grenzzone
tätig ist, noch ob und in welchem Umfang ihm der Arbeitgeber für eine Dienstreise außerhalb der Grenzzone ein Tagegeld gewährt“.

Bei mehrtägigen Dienstreisen werden die Hin- und Rückreisetage stets zu den Nichtrückkehrtagen gerechnet.


Ich hoffe, das hilft?

Grüße,
Thorsten

Offline Sabine

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grenzgänger und home-office
« Antwort #2 am: 20. Januar 2007, 22:44:32 »
Hallo Thorsten,

erstmal danke!

Wenn man sich auf den Satz bezieht:

"Bei der Ermittlung der 45 Arbeitstage werden nur ganze Tage der Tätigkeit außerhalb der deutsch-französischen Grenzzone erfasst."

dann wäre ein Home-Office-Arbeitsplatz innerhalb der deutsch-französischen Grenzzone auf französsischer Seite eigentlich nicht steuerschädlich.

Gruß
sabine

Martin123

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #3 am: 25. Februar 2008, 15:33:20 »
Hallo Sabine,

es steht in dieser Definition: "es ist derjenige Grenzgänger, der in der Grenzzone seinen Wohnsitz hat und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet und regelmäßig an seinen Wohnsitz zurückkehrt".
Wenn du von zu Hause in Frankreich arbeitest, dann arbeitest du ja nicht in der Grenzzone des anderen Staates und entsprichst u.U. nicht dieser Definition - evtl. der Grund, warum diese einige Leute Ihre Meinung vertreten?

Martin

Offline khmer

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #4 am: 28. Februar 2008, 00:59:40 »
Ich würd mir mal keine Sorgen machen.

D besteuert Arbeitnehmerin, die in F für D Firma arbeitet. Was Absurderes ist schwer vorstellbar.

A+
khmer
« Letzte Änderung: 28. Februar 2008, 01:04:22 von khmer »

Offline noba0000

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #5 am: 09. März 2008, 17:49:39 »
Hallo!
Aber, Du befindest Dich doch die ganze Zeit in der Grenzgängerzone!
Du bist zu Hause, in Frankreich, Du arbeitest da, Du versteuerst dann dementsprechend auch da!
Die 45 Tage Regelung ist nur wichtig, wenn Du außerhalb der Grenzregion arbeitest oder z.B. in Deutschland noch eine Wohnmöglichkeit hättest und nicht die Nächte nach Frankreich zurückkehren würdest.
Liebe Grüße

Offline thomsel

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #6 am: 10. März 2008, 18:04:01 »
Genau so isses!

Tätigkeiten in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates des Arbeitnehmers gelten als innerhalb der Grenzzone ausgeübt.

Findest Du im Wiki unter 45 Tage Regelung.

Offline Marco

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #7 am: 10. März 2008, 19:42:57 »
vorsicht: zum grenzgängerstatus gehört aber auch, dass man zum arbeiten die grenze überquert.

daher denke ich, dass es nicht ganz so einfach ist.

grüße,
marco

Offline Ralph

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Re: grenzgänger und home-office
« Antwort #8 am: 11. März 2008, 14:52:17 »
Also wir haben den Fall gerade.
Richtig wäre eigentlich das der Arbeitgeber in F einen Betriebssitz anmeldet (geht über Steuerberater oder Rechtsanwälte).
Du bist nämlich kein Grenzgänger wenn Du in F wohnst und arbeitest.
Es ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis in F und hier zahlt man dann auch Steuern und Sozialabgaben.
Alle anderen Regelungen sind sehr kompliziert und i.d.R. für den Arbeitnehmer unrentabel.

Gruß Ralph
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