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Autor Thema: Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?  (Gelesen 23232 mal)

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Offline khmer

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Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« Antwort #15 am: 23. März 2007, 15:36:49 »
Zitat von: Mathis
Befragt zu einem Heimarbeits- oder Telearbeitsvertrag meinte er, dass das keinerlei Unterschied für die Besteuerung macht, da hier nur der Sitz des Arbeitgebers zählt.
Das glaub ich nun überhaupt nicht, sonst würden nicht all die Leiharbeiter-Sklaven, die von ihren frz Firmen auf deutsche Baustellen geschickt werden, in D in Steuerklasse I abkassiert, unabhängig von ihrem Familienstand, noch dazu "beschränkt steuerpflichtig", was ein gewaltiger Nachteil ist.

Nein, diese Praxis ist nur möglich, wenn der tatsächliche Arbeitsort und nicht der Firmensitz maßgeblich ist. Es darf ev nur nicht Heimarbeit heißen, sondern Entsendung oder so was.

Mein Nachbar ist hier in Frankreich Repräsentant einer ostdeutschen Firma und wird hier in F veranlagt.  

Der Sitz meines Arbeitgebers ist bei Köln/Bonn, ich arbeite in Rheinland Pfalz. Und bin seit 18 Jahren Grenzgänger. Was hat denn bei großen Firmen der Sitz zu bedeuten? Kann doch nicht sein.

Wenn Dein Arbeitgeber Dir so entgegenkommend ist, würd ich es mit einer Versetzung an einen frz Arbeitsort versuchen 1). Solltest Du Deine Finanzamt-Freistellung nicht erreichen, kann die Filiale ja geschlossen werden und Du kehrst eben zu den jetzigen Verhältnissen zurück.

1) Begründet werden muß das nicht, ist unternehmerische Entscheidung wer wo arbeitet. Bei uns wurden Stellen von Leuten, die man loswerden wollte, nach Berlin verlagert. Nur von dort aus konnte der Job für den Standort in der Pfalz noch erledigt werden...... Die unternehmerische Entscheidung hatte in der Kündigungsschutzklage -zwar stirnrunzelnd- aber trotzdem Bestand.

Offline sab

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Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« Antwort #16 am: 17. April 2007, 19:44:42 »
Zitat von: Dieter12
Zitat von: l'Alsacien
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).
Das gilt offensichtlich nur für den Grenzgänger Frankreich wohnen/ Deutschland arbeiten. Für die entgegengesetzte Richtung, die es auch gelegentlich geben soll, scheint 30km beiderseits der Grenze zu gelten.
Auf der Website der CRD EURES kann man sich nun eine Liste der Gemeinden auf beiden Seiten anzeigen lassen, in denen die Grenzgänger-Regelung gilt. Man muss nur zuvor in dem Formular auswählen, in welchem Land man arbeitet und in welchem man wohnt. Dann erhält man einen Link zu einer "Liste der in dieser Zone eingeschlossenen Gemeinden". Interessanterweise gilt bei der von Dieter angesprochenen "entgegengesetzten Richtung" sogar nur eine Zone von 20km beiderseits der Grenze -- zumindest laut dieser Website.

"Sie wohnen im Saarland oder weniger als 20 Km von der französischen Grenze entfernt und arbeiten in Frankreich weniger als 20 Km von der deutschen Grenze entfernt."

oder

"Sie wohnen im Departement Bas-Rhin (67), Haut-Rhin (68), oder Moselle (57) und Sie arbeiten in einer deutschen Stadt, die weniger als 30 Km Luftlinie von der französischen Grenze entfernt ist."