Befragt zu einem Heimarbeits- oder Telearbeitsvertrag meinte er, dass das keinerlei Unterschied für die Besteuerung macht, da hier nur der Sitz des Arbeitgebers zählt.
Das glaub ich nun überhaupt nicht, sonst würden nicht all die Leiharbeiter-Sklaven, die von ihren frz Firmen auf deutsche Baustellen geschickt werden, in D in Steuerklasse I abkassiert, unabhängig von ihrem Familienstand, noch dazu "beschränkt steuerpflichtig", was ein gewaltiger Nachteil ist.
Nein, diese Praxis ist nur möglich, wenn der tatsächliche Arbeitsort und nicht der Firmensitz maßgeblich ist. Es darf ev nur nicht Heimarbeit heißen, sondern Entsendung oder so was.
Mein Nachbar ist hier in Frankreich Repräsentant einer ostdeutschen Firma und wird hier in F veranlagt.
Der Sitz meines Arbeitgebers ist bei Köln/Bonn, ich arbeite in Rheinland Pfalz. Und bin seit 18 Jahren Grenzgänger. Was hat denn bei großen Firmen der Sitz zu bedeuten? Kann doch nicht sein.
Wenn Dein Arbeitgeber Dir so entgegenkommend ist, würd ich es mit einer Versetzung an einen frz Arbeitsort versuchen 1). Solltest Du Deine Finanzamt-Freistellung nicht erreichen, kann die Filiale ja geschlossen werden und Du kehrst eben zu den jetzigen Verhältnissen zurück.
1) Begründet werden muß das nicht, ist unternehmerische Entscheidung wer wo arbeitet. Bei uns wurden Stellen von Leuten, die man loswerden wollte, nach Berlin verlagert. Nur von dort aus konnte der Job für den Standort in der Pfalz noch erledigt werden...... Die unternehmerische Entscheidung hatte in der Kündigungsschutzklage -zwar stirnrunzelnd- aber trotzdem Bestand.