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Autor Thema: Gehaltsrechner für Grenzgänger  (Gelesen 49749 mal)

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Offline Eric

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Re: Gehaltsrechner für Grenzgänger
« Antwort #15 am: 30. September 2009, 09:24:57 »
Hallo,

also ich zahle auch nur einmal im Jahr Steuern und zwar für das vergangene Jahr.Wir wohnen seit 16 Jahren in Frankreich und es wollte bis jetzt keiner irgendwelche Belege sehen.Man kann auch auf jedem Bescheid sich die Zahlungsarten anschauen(monatlich ,jährlich etc)

Viele Grüße

Eric

Offline Ralph

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Re: Gehaltsrechner für Grenzgänger
« Antwort #16 am: 30. September 2009, 19:20:04 »
Hallo Ralph,


Man bekommt doch im August/September mit dem Steuerbescheid des Vorjahres auch einen Betrag festgesetzt, den man quasi als Vorauszahlungen für das folgende (laufende) Jahr bezahlen muss. Richtig?
Als Zahlungsmodus kenne ich bisher nur 2 vom Fiskus vorgegebene Varianten.
Entweder man zahlt par échéance  = 3 gleiche Raten, fällig im Februar, im Mai und im September. Oder par mensualisation  = 10 Monatsraten von Januar bis Oktober.

Und jetzt die Frage: Wie kriegst Du das hin nur einmal im Jahr zu bezahlen? Profitierst Du da vielleicht noch von einer Regelung aus den „Guten Alten Zeiten“ ?



Das kann ich so nicht bestätigen - wollte noch nie jemand anders. Und um uns herum kenn ich auch keinen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz