Hallo nr0603,
das mit der Steuernummer ist ein Popanz. Die 1. Erklärung machen Grenzgänger ohne Steuernummer, die gibt’s dann automatisch danach. Und die Steuerpflicht in F besteht auch ohne Nummer.
OK, Grenzgängerbescheinigung hast Du. Damit ist klar, wo Du wohnst und bei wem Du arbeitest.
Was Du versteuern musst weißt Du?
Gehaltsnachweise sind gut. Doch sehr oft will der französische Fiskus überhaupt keine Belege sondern glaubt Dir einfach.
Dass das Finanzamt dann noch EDF-Rechnungen, Meldebescheinigungen von Grenzgängern will, habe ich noch nicht gehört. Aber dennoch, mitnehmen schadet nicht. Freistellungsaufträge gelten für Grenzgänger nicht. Deine deutsche Hausbank wird sie auch nicht mehr berücksichtigen, wenn sie weiß, dass Du in F wohnst.
Ob Du für 2007 in F nachzahlen musst, hängt davon ab, ob Du in dem Jahr Grenzgänger warst oder nicht.
Dazu mal der lapidare Hinweis; wer in F wohnt, aber die Bedingungen für Grenzgänger in einem Kalenderjahr nicht erfüllt, versteuert sein deutsches Gehalt in D und nicht in F. Verstanden
?
Wenn Du jedoch eindeutig Grenzgänger warst, wird’s nicht einfach. Und da würde mich interessieren, wie Dein Steuerberater aus dieser Nummer wieder rauskommt.
Viel Glück