Hi Martina,
als "freie Mitarbeiterin" verlierst du deinen Grenzgängerstatus und zahlst ab dann deine Einkommensteuer in Deutschland. Voraussetzung für den Grenzgängerstatus ist das Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit. Ich bin sicher, da können andere noch etwas mehr zu sagen bzw. die Fachausdrücke verwenden ;-).
Viele Grüße,
Marco