Wenn Dein Brutto den Arbeitgeberanteil für die PKV (i.d.R. 50% des Gesamtbeitrags) ausweist (= das an Dich ausgezahlte Geld), dann ziehst Du die 50% plus Deine 50% = 100% (=1/1) ab, also den kompletten Anteil PKV.
Wenn Dein Brutto den Arbeitgeberanteil für die PKV bereits abgezogen hat, dann darfts Du nur den Teil abziehen, den Du selber an die PKV weitergeleitet hast (Eigenanteil), i.d.R 50%, d.h. Du ziehst nur 1/2 PKV ab.
Achte darauf, dass die PKV-Zuschüsse des Arbeitgebers gedeckelt sind, übrigens bei der KV und PV mit verschiedenen Deckeln. D.h. der AG zahlt die 50% nur bis zu einer Höchstgrenze für die KV, wenn Du einen KV-Vertrag mit hohen Beiträgen hast, kann es sein, dass Du die Grenze überschreitest. Der max. AG-Zuschuss KV 2009 war 262,50€/Monat, für die private Pflegeversichung 36,56€/Monat. In 2011 ist es 271,01 / 36,20.
Du kannst ja mal Deine Gehaltsabrechung anonymisiert posten (Name und Beträge schwärzen), wenn Du willst.