Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich  (Gelesen 4890 mal)

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Offline sflany

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Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« am: 17. März 2018, 20:25:24 »
Hallo zusammen!

Ich bin seit Mai 2018 in Freiburg beschäftigt und wohne in Straßburg. Aus diesem Grund muss ich meine Lohnsteuer ja bekanntlich in Frankreich zahlen. Da ich das noch nie gemacht habe, wollte ich fragen, ob es hier jemanden gibt, der mir erklären kann, wie das ganze denn funktioniert. Wichtig für mich ist auf jeden Fall, dass ich irgendwo meine täglich Kilometerleistung, die ich mit dem Auto abspule, erwähnen kann.
Ab wann ist es denn überhaupt möglich, die Steuern für das Jahr 2017 zu bezahlen?
LG und danke für eure Hilfe,
Sflany

Offline spirou

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« Antwort #1 am: 18. März 2018, 10:08:21 »
Hallo,
da du deine erste Steuererklärung sowieso auf Papier machen mußt, würde ich einen Termin auf dem Finanzamt machen.
Die Angestellten dort helfen dir deine Steuererklärung korrekt auszufüllen, kostenlos.
Beim zweitenmal gehts dann alleine.Bei den Fahrtkosten gibts z.B. eine 40 km Regelung. Alles was weiter weg ist kann man nicht mehr absetzen, außer man kann wichtige Gründe angeben.
Ich mach meine seit jeher selber, da sich bei mir aber 2017 viel geändert hat, habe ich jetzt mal bei Steuerberatern rumgefragt. SECAL z.B. nimmt für eine private Steuererklärung €290 TTC
Grüße

Offline sflany

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« Antwort #2 am: 18. März 2018, 13:11:30 »
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort - dann werde ich da mal einen Termin ausmachen.
Hm, 40 km sind nicht gerade viel..... bei mir sind es täglich gesamt über 160 Kilometer....

LG

Offline Waylon57

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« Antwort #3 am: 18. März 2018, 14:01:07 »
Hallo!

Vielen Dank für die Antwort - dann werde ich da mal einen Termin ausmachen.
Hm, 40 km sind nicht gerade viel..... bei mir sind es täglich gesamt über 160 Kilometer....

LG

Bei mir sind es seit 15 Jahren mehr und bisher hat sich niemand beschwert.

Ansonsten musst die die "CV" von deinem Auto rausfinden und kannst dann damit sowie mit den gefahrenen Kilometern den Abzug den du geltend machen kannst berechnen.

Wenn du erst seit Mai 2018 in Frankreich wohnst, dann musst du natürlich auch für 2017 keine Steuererklärung machen. 

Offline Jörg_88

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« Antwort #4 am: 03. Mai 2018, 14:26:51 »
Hallo

 Habe 2017 Steuerbescheid zu machen bisher kam der auch immer per post im mom aber noch nichts da wohne in Eberbach und bin auch Online Registriert seit okt 2017 habe ich ein Haus gekauft und einiges Renoviert Saniert daher wollte ich diesmal die Steuer machen lassen wo finde ich die genannte Hilfe SECAL ? Oder gibt es in der Nähe noch welche die den Steuerbescheid machen.

Grüsse u. Danke

Offline Ralph

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich
« Antwort #5 am: 03. Mai 2018, 17:41:55 »

Bei mir sind es seit 15 Jahren mehr und bisher hat sich niemand beschwert.

Ansonsten musst die die "CV" von deinem Auto rausfinden und kannst dann damit sowie mit den gefahrenen Kilometern den Abzug den du geltend machen kannst berechnen.

Wenn du erst seit Mai 2018 in Frankreich wohnst, dann musst du natürlich auch für 2017 keine Steuererklärung machen.

Die CV steht in der carte gris.
Hattest Du schon eine Steuerprüfung ?
Wenn nicht „beschwert“ sich auch keiner - die Steuerbescheide sind im Gegensatz zu D nicht geprüft. Deshalb ist es aber noch lange nicht richtig bzw. genehmigt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz