Ein herzliches Hallo!
Ich wohne seit August 2016 in Frankreich, arbeite allerdings erst seit Mai 2017 in Freiburg, wodurch ich seit diesem Zeitpunkt in das Grenzgängerabkommen falle. Bis Juli 2016 habe ich noch in Österreich gearbeitet, habe dann eine Auszeit genommen und mich weitergebildet (in Österreich gibt es diese Möglichkeit, da bekommt man vom Arbeitsamt jeden Monat 50% des vorherigen Lohns). Jetzt meine Frage - muss ich, nachdem ich seit 2016 in Fr lebe, nun auch iwie für 2016 in Frankreich einen Steuererklärung machen?
Und dann noch eine Frage bezüglich der Steuererklärung für 2017 - ich habe einen angenommenen Bruttolohn von 3200€, da wird mir in Deutschland die Sozial- und Pensionsversicherung abgezogen, wodurch ich monatlich 2600€ überwiesen bekomme. Muss ich nun am französischen Steuerbescheid (das Grenzgängerformular ist mit 3200€ ausgefüllt) mit 3200€ als Monatslohn rechnen oder nehme ich die 2600€ her?
Eine letzte Frage noch - gibt es irgendwo eine Anleitung, was ich wo ausfüllen muss. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit, da Öffis nicht möglich sind. Wo kann ich das denn ausfüllen? Bzw. es gibt doch - so habe ich es gehört - die Möglichkeit, auch täglich einen Zuschuss für eine Brotzeit oä anzugeben.
LG und vielen Dank für eure Hilfe!
Sflany