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Autor Thema: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2  (Gelesen 3950 mal)

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Offline sflany

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Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« am: 15. April 2018, 12:31:50 »
Ein herzliches Hallo!

Ich wohne seit August 2016 in Frankreich, arbeite allerdings erst seit Mai 2017 in Freiburg, wodurch ich seit diesem Zeitpunkt in das Grenzgängerabkommen falle. Bis Juli 2016 habe ich noch in Österreich gearbeitet, habe dann eine Auszeit genommen und mich weitergebildet (in Österreich gibt es diese Möglichkeit, da bekommt man vom Arbeitsamt jeden Monat 50% des vorherigen Lohns). Jetzt meine Frage - muss ich, nachdem ich seit 2016 in Fr lebe, nun auch iwie für 2016 in Frankreich einen Steuererklärung machen?
Und dann noch eine Frage bezüglich der Steuererklärung für 2017 - ich habe einen angenommenen Bruttolohn von 3200€, da wird mir in Deutschland die Sozial- und Pensionsversicherung abgezogen, wodurch ich monatlich 2600€ überwiesen bekomme. Muss ich nun am französischen Steuerbescheid (das Grenzgängerformular ist mit 3200€ ausgefüllt) mit 3200€ als Monatslohn rechnen oder nehme ich die 2600€ her?
Eine letzte Frage noch - gibt es irgendwo eine Anleitung, was ich wo ausfüllen muss. Ich fahre täglich mit dem Auto zur Arbeit, da Öffis nicht möglich sind. Wo kann ich das denn ausfüllen? Bzw. es gibt doch - so habe ich es gehört - die Möglichkeit, auch täglich einen Zuschuss für eine Brotzeit oä anzugeben.


LG und vielen Dank für eure Hilfe!
Sflany

Offline Waylon57

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« Antwort #1 am: 15. April 2018, 16:21:08 »
Falls überhaupt, hättest du die Steuererklärung für 2016 schon vor einem Jahr machen müssen.

Du setzt natürlich den Nettolohn für die Steuererklärung an.

Die gefahrenen Kilometer und das "Essensgeld", welches du als frais réels vom zu versteuernden Einkommen abziehen kannst, ist in der Zeile 1AK einzutragen. Wie du hierbei den Anteil für die Kilometer berechnen kannst steht auf dem Beiblatt zur Steuererklärung und hängt von den CV deines Autos und den im Jahr gefahrenen Kilometern ab. An "Essensgeld" kannst du für 2017 pro Tag 4,75€ ansetzen.   

Offline sflany

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« Antwort #2 am: 15. April 2018, 17:05:53 »
Danke für die Hilfe!

Hm, ich werde mich dann wohl erkundigen müssen, ob ich da noch für 2016 etwas nachzuzahlen habe (bzw. gibt es denn die Möglichkeit, etwas nachzuzahlen?)- wäre aber aus meiner Sicht iwie sehr komisch, wenn dies der Fall wäre..... (habe ja weder in Frankreich noch als Grenzgänger einen Gehalt bezogen....)
« Letzte Änderung: 15. April 2018, 17:19:46 von sflany »

Offline Kaltblut

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« Antwort #3 am: 17. April 2018, 10:16:14 »
Wertvolle Informationen hier, vielen Dank dafür! Grade das mit den 4,75 für die tägliche Brotzeit habe ich gar nicht gewusst.

Ist es denn so, wie ich vor ein paar Woche noch ergoogelt hatte, dass die erste Steuerklärung immer noch persönlich in der Administration abgegeben werden muss (und man ab der zweiten erst online abgeben kann) oder hat sich das im Zuge der Digitalisierung der Administrationen (zB auch Autoregistrierung etc) erledigt und ich kann meine erste Erklärung bald online abgeben?

Viele Grüße,
Christian

Offline Schnaeggschje

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Re: Erstmaliger Steuerbescheid in Frankreich / Part 2
« Antwort #4 am: 18. April 2018, 17:22:33 »
Hallo sflany,

da du dich ja bereits in mehreren Beiträgen mit deiner Steuererklärung beschäftigst und anscheinend nicht so wirklich damit klar kommst, würde ich dir empfehlen einen deutschsprachigen Steuerberater aufzusuchen.

Eigentlich ist es ganz simple und hier auch genau erklärt inkl. Simulation.

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/einkommenssteuer-als-grenzganger-vergleich-zu-ekst-d/msg36847/#msg36847

Viele Grüße
Schnaeggschje