Hast Du. Das FA in F will Erbschaftssteuer vom Erben, wenn dieser innerhalb der letzten 5 Jahre vor Tod/Erbe in F steuerlich ansässig war. 2 Jahre sind ja innerhalb 5 Jahre.
On das FA das schlußendlich zur Kenntniss und durchgesetzt bekommt, bleibt abzuwarten. Wenn der Erbe irgendwo in D "untertaucht", ist der Aufwand, ihn zu finden und das einzuklagen recht groß.