Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tina.! am 15. Februar 2021, 21:01:08
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Hallo zusammen,
bald ist es ja mal wieder soweit und die Steuererklärung wartet auf uns alle! :D
Dahingehend hätte ich eine kurze Frage: ich war 2020 komplett in Elternzeit und im Höchstsatz vom Elterngeld (900 €/ Monat = 10.800 €)
So wie ich bisher gelesen habe, würde der Betrag nicht versteuert werden, weil er so gering ist. Ich bin allerdings verheiratet und wir werden dann gemeinsam veranlagt. Wie mache ich das?
1. Gebe ich meine Einnahmen als Salaire dann mit an und es wird entsprechend nicht berücksichtigt?
2. Lasse ich die Einnahmen des Elterngeldes komplett weg und schreibe bei Salaire 0 € (weil es ja in dem Sinn auch kein Salaire ist)?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!
Viele Grüße
Tina
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Hi :)
ich bin auch sehr interessiert an deinem Thema, weil das gleiche bei mir ende diesen Jahren anstehen wird.
Grundsätzlich MUSS Elterngeld versteuert werden. Die einzige Frage die sich stellt ist, in welches Feld es eingetragen werden muss. Meiner Meinung nach kommt hier entweder 1AG also Salaire in frage ODER eines der Felder (... Nummern kommen nachher) die sich mit Krankengeld / Rente etc beschäftigen. Hat da jemand Erfahrungen?
vg stefan
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Hallo Stefan!
Genau, das Elterngeld muss versteuert werden. In der Regel ist es ja meistens so gering, dass es nicht viel ins Gewicht fällt. :pfeif:
Ich trage es auch nun als normalen Salair im Feld 1AG ein. Das habe ich anhand meiner Recherche herausbekommen.
Natürlich darfst du dann keine Frais reels angeben.
Liebe Grüße
Tina
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Ich habe die Info, das Elterngeld sowie Kindergeld nicht versteuert werden muss. Diese Info wurde mir heute morgen nochmal bei den Frontaliers in Sgmns bestätigt. Es ist eine Sozialleistung aus D und daher nicht zu erwähnen in der Steuererklärung
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Das heißt du gibst es einfach gar nicht an?
Mutterschutzgehalt muss aber ganz normal versteuert und damit voll angegeben werden oder?