Hallo!
Die Lohnbuchhaltung unserer Firma hat mich informiert, dass ab dem Gehalt Januar 2010 diverse Daten (siehe Link unten) an die Datenkrake ELENA (siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren und Datenschutzaspekte unter
https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080625-elena.htm und
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/0107/elena.php5 ) übermittelt werden müssen. Das sei Vorschrift für alle Mitarbeiter, die in Deutschland Gehalt bekommen bzw. sozialversichert sind. Allerdings habe ich keine Steuer-ID-Nummer, weil ich schon vor der Einführung dieser "Segnung" keinen Wohnsitz mehr in D hatte. Die Buchhaltung meint, ich müsste nun eine Steuer-ID-Nummer beantragen. Ich glaube allerdings ich nicht, dass die frz. Behörden im Falle meiner Arbeitslosigkeit auf die deutschen Server zugreifen können, ich also ab 2012 ohne Belege wäre.
Frage in die Runde:
weiß vielleicht jemand etwas darüber, wie der elektronische Entgeltnachweis (also ELENA) für Grenzgänger bzw. Grenzpendler gehandhabt wird? Unsere Buchhaltung möchte die Daten übermitteln, ich habe aber so meine Zweifel, ob das für Grenzgänger wirklich vorgeschrieben ist, und ob man da nicht bei den gedruckten Belegen bleiben sollte.
Gruß Mathis