Hallo Saarbrücker,
Das sind die Einkunftsgrenzen für "Grenzpendler"
- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze).
Oder
- Die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen (absolute Grenze), und zwar
- bis 2007: 6 136 EUR bzw. 12 272 EUR bei verheirateten EU/EWR-Bürgern mit Wohnsitz im EU/EWR-Ausland.
- ab 2008: den steuerlichen Grundfreibetrag (§ 1 Abs. 3 EStG 2008, geändert durch das Jahressteuergesetz 2008). Der Grundfreibetrag beträgt
- in 2008: 7 664 EUR bzw. 15 328 EUR,
- in 2009: 7 834 EUR bzw. 15 668 EUR,
- ab 2010: 8 004 EUR bzw. 16 008 EUR.
Da wir verheiratet sind spielt mein Einkommen beim deutschen Finanzamt ebenfalls eine Rolle, das sind zusätzlich ausländische Einkünfte innerhalb der Ehe, sind diese höher als die o.a. Grenze verliert der in Deutschland steuerpflichtige seine Steuerklasse 3 und wird in Steuerklasse 1 versteuert...
Daß mein Mann in Steuerklasse III besteuert wird, hast DU evtl falsch rum gelesen....
Er hätte Anspruch in 2010 in Steuerklasse III zu kommen wenn ich unter den besagten 16.008 Euro bleiben würde...
Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...
Dankeschön für Eure Hilfe