Hallo Dieter,
wieso "voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn"...?
Wenn mein Mann (bspw.) im März 2008 die Steuererklärung für's dt. Finanzamt für 2007 macht, wollen die doch keine
Schätzung meines Einkommens, sondern ich muß mit der Gehaltsbescheinigung die mein Arbeitgeber allen Grenzgängern
immer am Jahresende mit der Gesamtangabe des Gesamtbruttoarbeitslohn des abgelaufenen Jahres ausstellt (da steht
Gesamtbrutto ohne und mit Abzug der soz. Abgaben drin) , zum franz. Finanzamt, dort wird dann in das Formular für das
dt. Finanzamt mein Bruttoeinkommen eingetragen und die zeichnen das ab....
Jetzt weiß ich nur nicht welcher Betrag ich da eintragen darf, der Betrag einschl. den soz. Abgaben oder den Betrag abzgl.
der soz. Abgaben......
Ich glaube das Formular das DU gemeint hast, ist evtl. das, wo das dt. FA wissen will, ob meine Einkünfte voraussichtlich über
12.272 Euro liegen so daß die wissen in welche Stkl. mein Mann einzustufen ist....
Mein Problem ist aber wie oben bereits beschrieben, ob mein Bruttoeinkommen noch um die soz. Abgaben bereinigt werden
darf.....
Vielen Dank.
LG
onjaanja