Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Eheähnliches Verhältnis  (Gelesen 3875 mal)

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Offline JannaschR

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Eheähnliches Verhältnis
« am: 18. März 2011, 20:10:37 »
Hallo ich habe von einem Freund gehört, das ein eheähnliches Verhälnis angerechnet wird!
Weis einer was genaues von Euch?

Danke für alle Infos

Offline grenzgängerin

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Re: Eheähnliches Verhältnis
« Antwort #1 am: 19. März 2011, 00:45:25 »
hallo,
diese "anrechnung" eines eheähnlichen Verhältnisses nennt sich PACS. Dazu wurde hier schon etliches geschrieben. suche einfach mal mit diesem Stichwort. auch möglich hier
http://www.paris.diplo.de/Vertretung/paris/de/04/Konsular__Dienst__Paris/Familien-Erbrecht/Familienrecht.html

meint die grenzgängerin

Offline Gabrielle

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Re: Eheähnliches Verhältnis
« Antwort #2 am: 19. März 2011, 11:21:31 »
Hallo, ihr Lieben.
Die Pac MUSS man beantragen und das wird dann auch offiziell eingetragen. Also, NUR Angabe: "Bei uns liegt ein eheähnliches Verhältnis" vor, genügt leider NICHT. Und erst NACH offiziellem Eintrag wird man steuerlich wie ein "echtes" Ehepaar behandelt.
Liebe Grüße Gabrielle