Hallo Jojo,
ich bin jetzt auch nicht der Experte aber ich kenne mich schon ein bisschen mit der Materie aus und glaube daß du etwas verwechselst.
Wenn eine GmbH einen Gewinn erwirtschaftet fallen einerseits 15 % Körperschaftssteuer sowie 15 % Gewerbesteuer an.
30 % des Gewinnes sind also schon weg.
Diese 30% zahlt die Fa.. Das hat mit deiner Einkommenssteuer überhaupt nichts zu tun.
Den Rest des Gewinnes kannst du in der Fa. lassen und auf neue Rechnung vortragen. Dann bleibt der Gewinn immer in der Fa. und es entstehen keine weiteren Steuern.
Du kannst den versteuerten Gewinn (also die verbleibenden 70%) aber auch an die Gesellschafter ausschütten.
Das wäre dann für die Gesellschafter zusätzliches Einkommen und entsprechend steuerpflichtig.
Wie gesagt, mein Stb. meint eine Gewinnentnahme ist kein Gehalt sondern Einkunft aus Gewerbebetrieb und somit voll im Entstehungsland zu versteuern genau wie bei Einzelunternehmern oder Einnahmen aus Miete.
Tantiemen dagegen sind 100% Lohn und mindern auch den Firmengewinn.
Grüße
Weitgehend war mir dies bekannt - insbesondere die Steuerpflichten der GmbH usw kenne ich auch so.
ABER gemäß meinem Steuerberater wäre die Gewinnentnahme gleichzusetzen mit einer Dividende UND dann zwingend in Frankreich zu versteuern. Dabei geht es aber darum, dass hierfür die Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer z.B.im Teileinkünfteverfahren für die Einzelperson angerechnet wird... Habe ich auch so geschrieben, im letzten Beitrag. Ich würde einen weiteren Steuerberater fragen, wenn wirklich der eigene Steuerberater der Meinung ist das Gewinne in D. Zu versteuern wären bei der Einzelperson , bei mir geht es um die Vermeidung der Doppelbesteuerung unter den exakt angegebenen Umständen.
ODER mein eigener Steuerberater hat Unrecht, ODER es gibt eine versteckte Wahlmöglichkeit.
Grundsätzlich gilt aber, wer in Frankreich seinen Wohnsitz hat, ist mit seinem weltweiten Einkommen in Frankreich steuerpflchtig, Ausnahmen gib es aber, wie Renten usw... Welches Gesetz oder Verordnung sagt aber, dass Gewinne aus einer GmbH in Deutschland zu versteuern wären
Wenn dies aber so wäre, könnte man das Teileinkünfteverfahren oder die Abgeltungssteuer auf jeden Fall wählen und eine Doppelbesteuerung wäre ausgeschlossen...
Mein Steurberater hat den Fall auch vorliegen, aber das DBA sollte an sich - hoffentlich - eindeutig sein, den Link habe ich schon angegeben.
Es gibt im DBA auch einen Artikel der allgemein vorschreibt, dass keine Benachteiligung durch den Wohnsitz im Nachbarland auftreten darf - in der Form dass eine komplett andere steuerliche Erfassung vorgenommen wird. Und die eigene GmbH gehört an sich dazu.