Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen  (Gelesen 21803 mal)

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Offline boby317

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Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 09. Juli 2015, 13:26:10 »
Guten Tag,

Ich brauche eure Hilfe.
Mein arbeitgeber hat mir ein Firmenwagen angebot, der kostet auf der Liste 25 000,- €, und mein Wohnstadt ist ca. 50Km entfernt von meiner Arbeitstelle.
Mein Brutto Lohn ist im Moment 3000,-€ monatlich
dazu kommen dann das Geldwertvorteil von : 25 000 x 1% + 0,03% x 25 000 x 50 = 625,-€ monatlich
Mein Bruttogehalt wäre dann: 625 + 3000=3625,-€
Sozialbeiträge :   ca. 762,-€
Nettogehalt: 3625-762-625=2238,-€

Wies muss ich das in Frankreich versteuern:
-nach deutschem Gesetz muss als Einkommen (2238 + 625 ) *12 =34356,- € angegeben werden
-nach französischem Gesetz: 2238 * 12 + 12% x 25000 = 29856,- €
Da ist ein Unterschied von 4500,-, das heisst nach Deutschem Gesetz müsste ich 1350,- meh Steuer bezahlen,
kann man das Französische Gesetz benutzen?

Danke im Voraus für Ihre Hilfe

Offline spirou

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #1 am: 09. Juli 2015, 13:41:01 »
Hallo,

ich hatte letztes Jahr eine Steuerprüfung, dabei ging es u.a. genau um dieses Problem.
Die deutschen Gesetze zum geldwerten Vorteil und Sachleistungen interressieren F nicht.
Du versteuerst in F, also mußt du dich nach F Gesetzen richten.
Das heißt für dich: geldwerter Vorteil den das Lohnbüro D in deiner Lohnabrechnung einträgt wieder rausstreichen und den franz.
Wert angeben, der  1% des KAUFPREISES beträgt, also nicht Listenpreis.Dann aber keine frais réel für km mehr geltend machen.
Für die überhöhten Sozialbeiträge wird es wohl schwierig eine Lösung zu finden.

Grüße

Offline boby317

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #2 am: 09. Juli 2015, 13:54:35 »
das ist mir auch klar das ich kein  Frais réels mehr abziehen darf (ist auch normal)
Mir gings nur um die Einkommensteuer , weil wenn ich müsste nach deutschem gesezt mein Einkommen versteuern würde es sich gar nicht lohnen ein Wagen zu bekommen, deswegen meine Frage.
Bist du dann sicher?
Weil ich habe am französischen Finanzamt angerufen die könnten mir selber gar nicht erkundingen.

Danke im voraus

Offline Ralph

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #3 am: 09. Juli 2015, 21:44:18 »
ja - das ist auch nicht so einfach...i.d.R. bekommst Du nämlich keine Rechnung gezeigt und weißt gar nicht den Kaufbetrag.
Ich habe die letzten 15 Jahre einfach den deutschen 1 % Betrag in F versteuert...fertig. (Der ist ja eh im Gehalt mit ausgewiesen)
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline boby317

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #4 am: 09. Juli 2015, 22:10:26 »
du bist dann vom Listenpreis ausgang und nicht dem Kaufpreis ?
brauch mann diese 0.03% x km x listenpreis nicht zu versteuern?

Danke il Voraus

Offline Ralph

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #5 am: 11. Juli 2015, 01:49:56 »
zu 1. ja
zu 2. nein - das gibt es in Frankreich nicht
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline AlexSap

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #6 am: 19. August 2015, 16:26:46 »
Hallo Forum,
ich bin neu hier und habe mal eine generelle Frage zur Nutzung des Dienstwagens in Frankreich.
Meine Frau arbeitet für einen Deutschen Arbeitnehmer im Aussendienst und hat hierfür einen in Deutschland zugelassenen Dienstwagen, der nach 1% Regelung versteuert wird.

Nun wohnen wir seit dem 01.01. als Grenzgänger im Elsass und ihr Arbeitgeber meinte nun das sie den Dienstwagen nicht in Frankreich abstellen dürfe weil das wohl gehen würde, da müsse ihr AG doppelt Steuern zahlen war meine ich die Aussage. Nun hatte meine Frau zeit bis zum 30.04.2015 in Deutschland (wir wohnen in Volgelsheim) eine Garage zu finden, weil das Auto in D abgestellt werden soll.

Nun pendeln wir seit dem 01.05. jeden morgen mit unserer kleinen die noch zur Krippe nach Freiburg gebracht werden muss, immer nach Breisach zur Garage wo das Auto abgestellt ist, damit Sie von dort aus losfahren kann.

Meine eigentliche Frage ist dahingehend, gibt es tatsächlich so eine Regelung das man den Dienst PKW nicht mit nach Frankreich nehmen darf? Oder kann das jeder AG individuell entscheiden?

Offline Ralph

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #7 am: 19. August 2015, 16:57:00 »
Naja grundsätzlich darf natürlich jeder AG entscheiden wo seine Autos hindürfen und wohin nicht.

Aber wenn sie das Auto nicht mit nach Hause nehmen darf ist ja auch die Privatnutzung stark eingeschränkt - da würd ich dann auch keine 1 %  mehr bezahlen.
Ich habe seit ich in Frankreich wohne, noch nie einen AG gehabt den das gestört hat, das das Auto in F steht....
Da ich selber im Außendienst bin kenne ich auch entsprechend viele Außendienstler...sowas hab ich noch von keinem gehört.
Da würde ich einmal ein ernstes Gespräch suchen....

Ich würde nicht im Traum daran denken mir eine Garage anzumieten.
« Letzte Änderung: 19. August 2015, 16:59:53 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline AlexSap

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #8 am: 20. August 2015, 08:27:32 »
Moin Ralph,
Danke erstmal für deine schnelle Antwort.
Das mit der 1% Regelung hatte ich meiner Frau auch gesagt, dass ihr AG das dann ja streichen kann und sie Fahrtenbuch führt. Aber ihr AG hat da richtig druck auf sie ausgeübt, sie ist extra deswegen in die Zentrale ihres AGs nach München bestellt worden um einen Änderungsvertrag der Nutzung des PKWs zu unterschreiben.

Ihr AG ist halt der felsenfesten Überzeugung das die da irgendwelche Steuern bezahlen müssten.
Aber ist das dann nicht so das meine Frau dann weil der Standort des PKWs in Frankreich ist, sie selber die 1% auch noch mal im Frankreich versteuern müsste? Bin da absoluter laie und hab im Internet leider auch nicht viel futter dazu gefunden.

Offline Ralph

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #9 am: 20. August 2015, 12:08:12 »
Da Deine Frau - vorausgesetzt sie ist Grenzgänger - ja für die 1 % in D nur Sozialversicherung bezahlt, muß sie den Geschäftswagen natürlich auch in F versteuern.
Dort versteuert man 12 % des tatsächlichen Kaufpreises p.a. - in D sind die 12 % ja vom Listenpreis gerechnet.
Da man aber sogut wie nie eine Rechnung des tatsächlichen Kaufpreises bekommt, versteuere ich immer diese 1 % die in meiner deutschen Jahresbescheindigung eh ausgewiesen sind.
Das ist dann halt etwas mehr als ich müßte - aber mir ist alles andere zu kompliziert.

Der AG von Ihr muß da nichts extra versteuern.
Das einzige Risiko das ihm droht hat gar nichts mit dem Dienstwagen zu tun.
Wenn deine Frau zu oft und zu lange in ihrem Homeoffice in F arbeitet (mehr als 25 % Ihrer Arbeitszeit) wird die Sozialversicherung in F fällig. Und das wäre für ihn richtig teuer.

Also ist es bei Euch ein typischer Fall, wenn der AG keine Erfahrung mit Grenzgängern hat....
Da hilft dann oft auch ein Schreiben eines Steuerberaters, der ihre Personalabteilung aufklärt. Das ist sicher gut angelegtes Geld.


« Letzte Änderung: 20. August 2015, 12:10:38 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dieter

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #10 am: 31. August 2015, 00:44:13 »
Hallo zusammen,

wie immer ist das ein schwieriges Thema.
Ich habe da einen Artikel und ein Schreiben vom BMF entdeckt das die Sache unter Umständen (wie immer je nach dem gerade der Sachverhalt ist) komplizierter macht.

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/dienstwagenueberlassung-vorsicht-steuerfalle/150/9710/210726

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2013-09-12-vermietung-befoerderungsmittel.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Viel Spass beim lesen  :pfeif:

Gruß

Offline Ralph

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #11 am: 01. September 2015, 12:24:49 »
Interessant - ich denke das das noch kaum einer weiß.
Gut - der Unterschied in der Umsatzsteuer zwischen F und D ist jetzt nicht so gravierend wie zb. zwischen Österreich und D.
Die Steuer fällt ja dann in D weg - allerdings ist natürlich der Verwaltungsaufwand höher. Wie immer, sobald die EU eingreift wirds kompliziert.

Hier gibts auch noch was zu diesem Thema....Anlage

jetzt wärs noch schön zu wissen wie es die französischen Steuerbehörden sehen (im Beispiel geht es ja um die Österreicher) - ob die das auch als Vermietung ansehen und die USt wollen.
« Letzte Änderung: 02. September 2015, 01:27:36 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline AlexSap

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #12 am: 01. September 2015, 16:36:54 »
Vielen Dank erstmal an Euch für die weiteren Infos, werde mir das mal mit meiner Frau zusammen in Ruhe anschauen.
Evtl. auch noch zusätzlich unsere Infobest Stelle vor Ort kontaktieren, vielleicht können die einem auch weiterhelfen.

Offline raphi67

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #13 am: 23. September 2015, 18:13:47 »
Hallo,

Sind Sie sicher daß man die 0,03% x KM x Listenpreis in Fr. nicht versteuern braucht ?

Einfach nur die 12% von dem Bruttolisten Preis angeben für 1 Jahr ?


Mhh der Finanzamt in Fr. weiss aber ganz genau was wir an Brutto Gehalt haben. und da ist doch Gehalt + 1% + 0,03% dabei oder ?!


Offline Eilorra

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Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« Antwort #14 am: 08. Oktober 2015, 08:12:53 »
Ich weiß nicht...
 




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« Letzte Änderung: 12. Oktober 2015, 03:30:25 von Eilorra »