Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ausweisen der SV Beiträge auf dem Jahresabschluss Lohnbescheinigung  (Gelesen 4982 mal)

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Offline yando

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Hallo Zusammen, ich benötige eure Hilfe.

mein neuer Arbeitgeber weißt auf der Lohnsteuer Jahresabschluss Bescheinigung die SV Beiträge nicht aus. In den vergangenen Jahren haben das aber meine alten Arbeitgeber immer gemacht.
Somit müsste ich in FR ja meinen kompletten Bruttolohn inkl. SV Beträge versteuern, ist das richtig so? Ich habe die letzten Jahre immer die SV Beiträge vom Brutto abgezogen und dann versteuern in FR. Im Anhang habe ich das Dokument angehängt auf welches sich mein AG beruft. Wie habt Ihr das gelöst ??? Was ist nun richtig ?

PS: ...super Forum, habe schon so viel gelernt. !!

Offline Mathis

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Davon habe ich auch noch nicht gehört, aber es scheint laut Dokument okay zu sein. DBA (Grenzgänger) Einkünfte würden dann nicht berücksichtigt. Ich würde 2 Dinge tun. Erstens beim AG (Lohnbuchhaltung) fragen, ob man Dir nicht eine gesonderte Bescheinigung über die SV-Beiträge erstellen kann. Zweitens würde ich über einen der vielen Brutto-Netto Rechner im Internet meine SV-Beiträge ausrechnen lassen, und diese dann abziehen. Da die Beiträge ja einbehalten wurden, aber nicht ausgewiesen wurden, sind sie ja trotzdem bezahlt. Und eigentlich müsste über die Brutto zu Netto Angabe in der Jahresabrechnung zu sehen sein, wie hoch die Abzüge tatsächlich waren. Sollte auch die Netto-Angabe fehlen, ist es ja über die Kontoauszüge beweisbar, wie viel der AG überwiesen hat.

Gruß Mathis

Offline yando

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Hallo Mathis, danke für deine schnelle Rückantwort.

Die ein oder andere Variante hatte ich auch schon angemacht. Ich frage mich eben nur wie es gegenüber der FR Steuerbehörde nachweise ohne "offizielles Dokument". Und warum die letzten 5 Jahre die alten Arbeitgeber (3verschiedene)  es immer ausgewiesen haben und nun der neue eben nicht.Ob da nicht der Neue was missversteht ? ...aber der text aus 2009 ist ja eigentlich eindeutig.
Denkst Du ich kann das einfach "pauschal" abziehen und dann mal schauen ? Dann bin ich ja wieder in der Nachweislich ohne Arbeitgeber Dokumente .... Richtig ist aber das alle SV-beiträge abgezogen werden können wie bisher ?? und ich habe die letzten Jahre kein Fehler gemacht ?

VG yando

Offline Dragonvamp

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Warum guckst du nicht einfach in deine Dezember-Lohnabrechnung? Da steht doch Brutto und netto vom gesamten letztem Jahr drin. Das kannst du dann auch jederzeit als Nachweis nehmen  :doppeld:

Offline Mathis

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Wenn der AG auf der Jahresabrechung Brutto und Netto angibt (tut er doch hoffentlich?), dann ist das in meinen Augen Beweis genug. Ich war mal mit einer Jahresabrechung auf dem Finanzamt in Frankreich. Die Dame dort, obwohl sehr gut deutschsprachig, hat es doch nicht so genau verstanden. Als ich dann die einzelnen Rubriken erklärt hatte, war sie sofort einverstanden, wie ich es angebe. Da würde ich mich also nicht verrückt machen, solange Du eine Jahresbescheinigung über Brutto und Netto hast.

Wenn tatsächlich nur das Brutto angegeben wurde (was mich total wundern würde), wäre es natürlich komplizierter.

Gruß Mathis

Offline Ralph

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Eigentlich hat er ja auch in der GG Bescheinigung für dieses Jahr Deine Bruttobezüge und die Sozialversicherung eingetragen.
Das reicht dem Fa i.d.R. - die wollten von mir noch nie einen anderen Nachweis.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline yando

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Danke für eure Hilfe, ... ganz logisch @ DRagonvamp  :smily:   so kann ich es natürlich machen. Die letzte Dezember Rechnung ist die Lösung ! Das sollte passen. DANKE !
@Mathis: In der Tat ist eben auf der Jahresendabrechnung der eine Zeile ausgefüllt die mit dem Brutto oben , mehr nicht deshalb hatte ich ja gefragt !

@Ralph die GG Bescheinigung habe ich auch nicht erhalten (hatte ich auch nicht nachgefragt) nur Jahresendabrechnung, ist die GG Abrechnung zwingend ? 
« Letzte Änderung: 17. Juni 2021, 10:47:18 von yando »

Offline Ralph

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@Ralph die GG Bescheinigung habe ich auch nicht erhalten (hatte ich auch nicht nachgefragt) nur Jahresendabrechnung, ist die GG Abrechnung zwingend ?

Du musst einmal im Jahr das Formular 5011 von Deinem AG ausgefüllt und bestätigt bei deinem zuständigen französischen FA vorlegen. ( siehe unter Erläuterung den Absatz5)
Damit meldet Dein AG und Du deine Bezüge samt der Sozialversicherung dem französischen Finanzamt.

I.d.R. alle 3 Jahre geht das Formular auch an das Betriebstättenfinanzamt Deines AG.
Die stellen dann eine Freistellungserklärung aus.
Erst dann darf Dein AG Dir keine Lohnsteuer mehr abziehen.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2021, 22:09:56 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Saarbrücker

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@Ralph,
das mit dem Formular 5011 wird offensichtlich sehr unterschiedlich gehandelt.
Bei mir 27 Jahre keine jährliche Bescheinigung, nur alle 3 Jahre Freistellungsbescheinigung.

Offline Ralph

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@Ralph,
das mit dem Formular 5011 wird offensichtlich sehr unterschiedlich gehandelt.
Bei mir 27 Jahre keine jährliche Bescheinigung, nur alle 3 Jahre Freistellungsbescheinigung.

Die Verpflichtung zur jährlichen Meldung steht verbindlich auf dem  Formular 5011 mit drauf und betrifft ausschließlich das franz. FA.
Für unsere französischen GG ist das völlig klar. Da wird auch nix unterschiedlich gehandhabt.
Ob das französische FA das bei Dir anmahnt wenn Du es nicht machst ist natürlich Sache des jeweilien FA. Ich habe deshalb schon Ärger bekommen weil ich es nicht gewusst habe.

Die Freistellungserklärung betrifft ausschließlich das deutsche FA - und die wollen das nur alle 3 Jahre bzw. bei mir jetzt ein FA in Hessen nach 2 Jahren.

Wir sind hier ja ein informelles Forum und sollten beraten wie es richtig läuft.
Wenn Du 27 Jahre so durch gekommen bist hattest Du halt einen sehr gnädigen Sachbearbeiter.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Also ich leg meins auch nur alle Jubel Jahre vor, wenn’s mir meine Firma halt schickt. Hat bisher auch niemanden interessiert wie oft und in welcher Regelmäßigkeit. Zumindest hat sich nie jemand beschwert  :anixwissen:

Offline Saarbrücker

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Hallo Ralph,
es war nicht meine Absicht, deine Aussage in Abrede zu stellen.  :xc:
Deine Angaben sind völlig korrekt. :doppeld:
Ich wollte damit nur sagen, dass mein zuständiges franz. FA die Bescheinigung nie sehen wollte.
Dies trifft auch auf 24 weitere Kollegen zu, die auch Grenzgänger sind, mit zwei unterschiedlichen
centre des impôts.
Punkt 5 Erläuterungen zum Vordruck 5011:
„Die Freistellungsbescheinigung wird im allgemeinen für 3 Jahre erteilt, wenn der Arbeitgeber nicht gewechselt wird. Der Grenzgänger läßt sich jedoch jährlich die Angaben in Abschnitt II der ersten Ausfertigung des Vordrucks vom Arbeitgeber bestätigen und legt sie dem für ihn in Frankreich zuständigen Chef de centre des impôts vor.“