Davon habe ich auch noch nicht gehört, aber es scheint laut Dokument okay zu sein. DBA (Grenzgänger) Einkünfte würden dann nicht berücksichtigt. Ich würde 2 Dinge tun. Erstens beim AG (Lohnbuchhaltung) fragen, ob man Dir nicht eine gesonderte Bescheinigung über die SV-Beiträge erstellen kann. Zweitens würde ich über einen der vielen Brutto-Netto Rechner im Internet meine SV-Beiträge ausrechnen lassen, und diese dann abziehen. Da die Beiträge ja einbehalten wurden, aber nicht ausgewiesen wurden, sind sie ja trotzdem bezahlt. Und eigentlich müsste über die Brutto zu Netto Angabe in der Jahresabrechnung zu sehen sein, wie hoch die Abzüge tatsächlich waren. Sollte auch die Netto-Angabe fehlen, ist es ja über die Kontoauszüge beweisbar, wie viel der AG überwiesen hat.
Gruß Mathis