Hallo,
war heute bei meinem Bankberater - der macht für viele hier auch die Steuererklärung.
Grund war, weil ich seit 15 Jahren zum ersten Mal das Formular Cerfa.3916 zugeschickt bekommen habe (Declaration ausländischer Konten) und mich darüber mal informieren wollte.
Auf diesem Formular (oder als Beiblatt bzw. Kopie) will das Finanzamt nur die Konten wissen, wo Zinsen angefallen sind (also zb. keine Girokonten).
Ralph, dein Bankberater liegt hier nicht richtig.
Zinsen sind kein Kriterium, das eine Meldepflicht auslöst. Nur der Charakter des Kontos zählt.
Zitat aus den Anmerkungen am Ende des Formular 3916:
„Les comptes à déclarer sont
ceux ouverts hors de France auprès d’un établissement bancaire ou de tout autre organisme, administration publique ou personne (notaire, agent de change, etc.)
recevant habituellement en dépôt des valeurs mobilières, titres ou
espèces“.
Im Mai 2010 gab es schon mal eine ähnliche Diskussion. Deshalb hatte ich bei der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) konkret nachgefragt, ob auch ein Girokonto (frz.: compte chèques oder compte courant) gemeldet werden muss und deren Antwort hier im Forum veröffentlicht: „Oui ces comptes sont également concernés“.
Noch eindeutiger geht für mich nicht. Trotz verwirrender anders lautender Meldungen.
Nach meinem Verständnis geht es bei dieser Bestimmung auch nicht um die Verfolgung von Steuersündern sondern um den Kampf gegen Geldwäsche mit ihrem Ziel, kriminelle Gelder aus Erpressung, Korruption, Dogen- und Waffenhandel usw. über den Bankenweg legal, also 'weiss' zu machen.