Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Ausländische Konten angeben?!!!  (Gelesen 42016 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 963
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #30 am: 15. Mai 2014, 16:32:12 »
Matthias: bei mir genauso, deswegen hab ich das dies Jahr mal weggelassen  :nixwieweg:

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #31 am: 16. Mai 2014, 16:15:32 »
Hallo,

war heute bei meinem Bankberater - der macht für viele hier auch die Steuererklärung.
Grund war, weil ich seit 15 Jahren zum ersten Mal das Formular Cerfa.3916 zugeschickt bekommen habe (Declaration ausländischer Konten) und mich darüber mal informieren wollte.

Auf diesem Formular (oder als Beiblatt bzw. Kopie) will das Finanzamt nur die Konten wissen, wo Zinsen angefallen sind (also zb. keine Girokonten).
Die Zinsen muß man dann extra in die Erklärung eintragen - hat sich bei mir mit 1,80 € doch wirklich gelohnt.
Es hat ihn gewundert das man mir dieses Formular zugeschickt hat, da sich das FA - laut seinen Aussagen - seither nur für Zinsen ab 10.000 € interessiert hat.
Die ausländischen Konten werde innerhalb der EU mittlerweile gegenseitig gemeldet.
Daher wissen die Finanzämter eh schon Bescheid - ist also nicht besonders sinnvoll Zinserträge nicht anzugeben.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

  • Gast
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #32 am: 16. Mai 2014, 19:24:31 »
Nach Aussage meines Steuerberaters sind alle Konten anzugeben, unabhängig ob Zinsen angefallen sind oder nicht. Hab bisher die zinsfreien Konten (z.Bsp. PayPal) nie angegeben und lebe noch.

Offline Ralph

  • Globaler Moderator
  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 2.321
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #33 am: 16. Mai 2014, 19:31:29 »
Das Finanzamt hat im Anschreiben geschrieben, das ich die Konten deklarieren soll bei denen Zinsen angefallen sind....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #34 am: 16. Mai 2014, 20:46:28 »

Hallo,
war heute bei meinem Bankberater - der macht für viele hier auch die Steuererklärung.
Grund war, weil ich seit 15 Jahren zum ersten Mal das Formular Cerfa.3916 zugeschickt bekommen habe (Declaration ausländischer Konten) und mich darüber mal informieren wollte.

Auf diesem Formular (oder als Beiblatt bzw. Kopie) will das Finanzamt nur die Konten wissen, wo Zinsen angefallen sind (also zb. keine Girokonten).



Ralph, dein Bankberater liegt hier nicht richtig.

Zinsen sind kein Kriterium, das eine Meldepflicht auslöst. Nur der Charakter des Kontos zählt.
Zitat aus den Anmerkungen am Ende des Formular 3916:
„Les comptes à déclarer sont ceux ouverts hors de France auprès d’un établissement bancaire ou de tout autre organisme, administration publique ou personne (notaire, agent de change, etc.) recevant habituellement en dépôt des valeurs mobilières, titres ou espèces“.

Im Mai 2010 gab es schon mal eine ähnliche Diskussion. Deshalb hatte ich bei der französischen Finanzverwaltung (DGFiP) konkret nachgefragt, ob auch ein Girokonto (frz.: compte chèques oder compte courant) gemeldet werden muss und deren Antwort hier im Forum veröffentlicht: „Oui ces comptes sont également concernés“.

Noch eindeutiger geht für mich nicht. Trotz verwirrender anders lautender Meldungen.

Nach meinem Verständnis geht es bei dieser Bestimmung auch nicht um die Verfolgung von Steuersündern sondern um den Kampf gegen Geldwäsche mit ihrem Ziel, kriminelle Gelder aus Erpressung, Korruption, Dogen- und Waffenhandel usw. über den Bankenweg legal, also 'weiss' zu machen.


Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #35 am: 18. Mai 2014, 10:50:14 »
So ne Frage nebenbei: in welches Feld werden den die Zinsen eingetragen?

Letztes Jahr war es das Feld 2TR - da stand ja auch etwas von "Interets"
Dieses Jahr steht da folgender Text: "produits de placement a revenue fixe"
gruss Matthias

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #36 am: 18. Mai 2014, 19:48:11 »

Hallo Matthias,

so ganz verstehe ich deine Frage nach 2TR nicht.
Geht es um deutsche Zinsen, dann ist nach wie vor 2TS richtig, wie es auch im aktuellen Formular 2047 steht.
(ok, die Bezeichnung des Feldes ist jetzt irreführend).
Bei Zinsen aus Frankreich könnte TR möglich sein. Doch das geht dann aus der Bankbescheinigung hervor, wenn die Zinsen nicht schon 'préremplis' sind.


Offline Matthias#28

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 1.036
  • noch 5 cm ... mach hin
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #37 am: 18. Mai 2014, 21:00:08 »
Nun ja. ich hatte ja berichtet, dass die Zinsen nicht mehr eingedruckt sind.
Bis dato standen die in 2TR. Dieses Jahr sind die Zinsen NICHT voreingedruckt - narda - nirgendendwo in keinem Kaestchen.
Ich habe auch dieses Jahr KEINEN Zinsnachweis von der Bank.fr erhalten.
Ich begreife es nun nicht, wo die dieses Jahr einzutragen sind.
gruss Matthias

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #38 am: 19. Mai 2014, 01:46:15 »

Ok, jetzt habe ich verstanden.

Was ich bisher gehört habe, hat es wohl einige Probleme wegen der neuen Abschlagssteuer von 24% auf Zinsen gegeben.

Geblieben ist Eintrag der Bruttozinsen bei 2TR.
Bei 2CK muss der Betrag stehen, der als Steuerabschlag einbehalten wurde. (Das ist der Normalfall, wenn nicht vorher ein Antrag auf 'dispense' gestellt wurde, der übrigens jährlich zu erneuern ist).
Die Zinsen werden so zum individuellen Satz versteuert. Wenn da nichts steht, kann doppelte Besteuerung drohen.

Alternativ ist auch eine pauschale Versteuerung der Zinsen zu 24% möglich, wenn die Zinseinnahmen 2013 pro Steuerhaushalt weniger als 2000€ betrugen und kein Antrag auf 'dispense' gestellt wurde. Die Zinsen sind dann bei 2FA einzutragen.
Auf jeden Fall würde ich meine Bank in die Pflicht nehmen, wenn sie schon keine Bestätigung verschickt und von ihr konkrete Hilfe beim Ausfüllen erwarten.

Das alles betrifft nicht Zinsen aus Deutschland.



Offline franzimoe

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 32
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #39 am: 08. Juni 2014, 10:39:18 »
Nochmal zum Thema deutsche Zinsen.
Die müssen also wirklich bei 2 TS rein, auch wenn da steht: "Produits des contrats d'assurance-vie d'une durée inférieure à 8 ans et distributions" --> bezieht sich das nicht nur auf Lebensversicherungen? Was bedeutet in dem Fall "distributions"?

2. Frage, muss ich den gleichen Wert wenn ich ihn bei 2 TS eintrage noch in 2047 bei TS eintragen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!!

Offline pifolog

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 641
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #40 am: 08. Juni 2014, 14:23:30 »

Ja, die deutschen Zinsen müssen bei 2TS erscheinen.
Distributions würde ich mit Ausschüttungen oder Erträge übersetzen, für die hier laut Überschrift kein Freibetrag 'abattement' gewährt wird und das betriftt nicht nur Zinsen aus D.

Bei 2047 darfst du diese Zinsen nicht unter IV,1 bei TS eintragen (falls du das gemeint hast), nur unter IV,2B.
Sie werden dann während der Online-Erklärung automatisch ins Hauptformular nach 2TS übertragen. Dazu füllst du zuerst 2047 aus und klickst am Schluss dieses Formulars auf 'report'.


Offline franzimoe

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 32
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #41 am: 08. Juni 2014, 16:11:13 »
Super, vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Offline sable12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 422
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #42 am: 29. Mai 2021, 18:24:16 »
Ich greife noch mal diesen alten Thread auf.

Deutsche Zinsen werden doch in Deutschland pauschal versteuert. Warum soll ich sie in Frankreich nochmals versteuern ???

Alle Konten angeben........ Was ist mit deutschen Konten, für die man Vollmachten hat (von alten Eltern z.B.) ??
Viele Grüße, sable12

Offline spirou

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 319
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #43 am: 30. Mai 2021, 08:37:02 »
Hallo Sable,

Zinsen werden im Wohnsitzland versteuert. Du mußt deiner deutschen Bank deinen ausländischen Wohnsitz mitteilen, dann führt sie die Steuern nicht mehr ab. Vollmachten interessieren das Finanzamt nicht, gehört ja nicht dir.

Grüße

Offline sable12

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 422
    • Profil anzeigen
Re: Ausländische Konten angeben?!!!
« Antwort #44 am: 30. Mai 2021, 11:30:46 »
Hallo Spirou,

danke.

Und wenn das Konto der Eltern auch auf mich läuft ?

Was ist bei einem Wohnsitz in Deutschland und in Frankreich (Lebensmittelpunkt ist aber Frankreich) ?
Viele Grüße, sable12