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Autor Thema: Anmeldung Kleingewerbe  (Gelesen 5579 mal)

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Offline S.Kramer

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Anmeldung Kleingewerbe
« am: 25. Januar 2016, 07:59:49 »
Hallo Zusammen,

ich bin seit einigen Monaten nun Grenzgaenger (wohne in Frankreich und bin vollzeit angestellt in Deutschland).
Nun denke ich darueber nach in deutschland ein kleingewerbe fuer IT DIenstleistungen anzumelden.

Frage: Wird ein gewerbe das ich in DE anmelde einfluss auf meinen grenzgaengerstatus nehmen ? oder bleibe ich weiterhin grenzgaenger, nur die ertraege des unternehmens muessen in DE versteuert werden ?

Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

Danke bereits im voraus

Offline Ralph

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Re: Anmeldung Kleingewerbe
« Antwort #1 am: 25. Januar 2016, 09:43:46 »
Hallo,

Deine Grenzgängereigenschaft wird davon nicht berührt.
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden in D besteuert (Du bist da aber leider beschränkt steuerpflichtig) .
Gleichzeitig mußt Du diese Einkünfte in F mitangeben, es erhöht dadurch Deine Progression.

Evtl. könnte auch in D die Sozialversicherungpflicht für Deine Gewerbeumsätze drohen. Das ist eine Grauzone.

Viele Grüße
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Anmeldung Kleingewerbe
« Antwort #2 am: 25. Januar 2016, 09:54:21 »
Hi,

ich mache genau das seit 11 Jahren, was Du vor hast :-)

Zunächst rate ich Dir, etwas Geld in eine qualifizierte Steuerberatung zu investieren, die Dich genau passend zu Deinem Vorhaben berät.

Allgemein kann ich Dir sage: es kommt darauf an.
Bei kleinen Nebeneinkünften kann eine Gewerbe in F besser sein, bei größeren eher in D. Die genau Grenze kann ich Dir nicht sagen, würde sie aber mal so bei 10-15k ansetzen.
Bei Gewerbe in F musst Du ab einer gewissen Größe schmerzhafte Sozialabgaben zahlen. Mit schmerzhaft meine ich, dass Du Dir dann schnell die Frage stellst, ob sich das überhaupt lohnt. Rechne mal bei Steuer+Sozialabgaben darauf mit 50-60% :-)
Dafür sparst Du Dir die doppelte Steuererklärung.

Bei Gewerbe in D (so mache ich es) brauchst Du:
- einen Firmensitz in D
- eine Gewerbeanmeldung
- eine IHK Zwangsmitgliedschaft
- eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung in D
- dieses Einkommen (brutto!) wird dann in F um 20% erhöht und Deinem Weltfamilieneinkommen (Einkommen der Familie aus abhängiger Beschäftigung, aus Vermietung/Verpachtung/Zinsen/Dividenden etc.) bei der franz. Steuererklärung aufaddiert, um den Progressionsvorbehalt zu ermitteln. Darauf wird in F die Lohnsteuer erhoben. Da Du dann das deutsche Einkommen eigentlich doppelt versteuert hättest - was nichts sein darf - erhälst Du wiederum in F eine Steuergutschrift ca. in der Höhe des Steueranteils der Doppelbesteuerung. Kurz gesagt: das Nebeneinkommen wird nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, welcher sich natürlich auch auf die nicht-Nebenerwerbseinkünfte entsprechend auswirkt! Ich habs mal rückwärtsgerechnet, bei mir kam es auf ca. 44% Steuer auf den Nebenerwerbsanteil Immer noch ein Happen, wie ich finde, man könnte in der Zeit auch in der Sonne liegen. Naja.
- Du kannst Fahrten vom Wohnsitz zum Firmensitz absetzen, sowie Spenden, Anschaffungen etc.
- idR Steuerberatungskosten, die Du für die Erklärung in F nicht absetzen kannst

Die ganze Sache will gut überlegt sein, ob sichs lohnt. Den Grenzgängerstatus verlierst Du nicht - zumindest solange nicht, wie Du ggf. glaubhaft nachweisen kannst, dass Du die Eigenschaften erfüllst (arbeitstägliche Rückkehr etc.)