Hi,
ich mache genau das seit 11 Jahren, was Du vor hast :-)
Zunächst rate ich Dir, etwas Geld in eine qualifizierte Steuerberatung zu investieren, die Dich genau passend zu Deinem Vorhaben berät.
Allgemein kann ich Dir sage: es kommt darauf an.
Bei kleinen Nebeneinkünften kann eine Gewerbe in F besser sein, bei größeren eher in D. Die genau Grenze kann ich Dir nicht sagen, würde sie aber mal so bei 10-15k ansetzen.
Bei Gewerbe in F musst Du ab einer gewissen Größe schmerzhafte Sozialabgaben zahlen. Mit schmerzhaft meine ich, dass Du Dir dann schnell die Frage stellst, ob sich das überhaupt lohnt. Rechne mal bei Steuer+Sozialabgaben darauf mit 50-60% :-)
Dafür sparst Du Dir die doppelte Steuererklärung.
Bei Gewerbe in D (so mache ich es) brauchst Du:
- einen Firmensitz in D
- eine Gewerbeanmeldung
- eine IHK Zwangsmitgliedschaft
- eine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung in D
- dieses Einkommen (brutto!) wird dann in F um 20% erhöht und Deinem Weltfamilieneinkommen (Einkommen der Familie aus abhängiger Beschäftigung, aus Vermietung/Verpachtung/Zinsen/Dividenden etc.) bei der franz. Steuererklärung aufaddiert, um den Progressionsvorbehalt zu ermitteln. Darauf wird in F die Lohnsteuer erhoben. Da Du dann das deutsche Einkommen eigentlich doppelt versteuert hättest - was nichts sein darf - erhälst Du wiederum in F eine Steuergutschrift ca. in der Höhe des Steueranteils der Doppelbesteuerung. Kurz gesagt: das Nebeneinkommen wird nur zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, welcher sich natürlich auch auf die nicht-Nebenerwerbseinkünfte entsprechend auswirkt! Ich habs mal rückwärtsgerechnet, bei mir kam es auf ca. 44% Steuer auf den Nebenerwerbsanteil Immer noch ein Happen, wie ich finde, man könnte in der Zeit auch in der Sonne liegen. Naja.
- Du kannst Fahrten vom Wohnsitz zum Firmensitz absetzen, sowie Spenden, Anschaffungen etc.
- idR Steuerberatungskosten, die Du für die Erklärung in F nicht absetzen kannst
Die ganze Sache will gut überlegt sein, ob sichs lohnt. Den Grenzgängerstatus verlierst Du nicht - zumindest solange nicht, wie Du ggf. glaubhaft nachweisen kannst, dass Du die Eigenschaften erfüllst (arbeitstägliche Rückkehr etc.)