@ piflog: Erst lesen dann denken, dann schreiben!
Hoho, warum so rotzig?
Meine Bemerkung bezog sich auf diese Ausführung (Zitat:) „
Durch Deinen Umzug nach F wirst Du in F zusätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (Welteinkommen). Demnach unterliegen Deine Einkünfte in D zusätzlich in F der unbeschränkten Steuerpflicht.“
Das ist unbestritten und mit dem Artikel 20 DBA im Rücken verhält sich Frankreich da generell mit seinem crédit d'impôt oder calcul du taux effectif nicht anders als Deutschland mit seinem Progressionsvorbehalt.
Nur... in diesem einen Umzugsjahr berücksichtigt Frankreich die in D steuerpflichtigen Einkünfte eben nicht. Deshalb gibt es hier, auch keinen erhöhten Steuersatz auf die in F zu versteuernden Einkünfte.
Insofern sehe ich meine Info als Ergänzung zu deinen absolut richtigen Erklärungen.
Oder hatte ich mich im Ton vergriffen?
@ banjo
deine zitierten Paragraphen 2 und 13,4 habe ich gelesen.
Da steht nichts drin von Grenzgängern. Die sind erst später bei 13,5 erwähnt und da gelten spezielle, abweichende Vorgaben.
Als Grenzgänger musst du genau nicht (ich zitiere dich):
„183 Tage oder mehr täglich zu Deinem Wohnsitz in F zurückkehren“, sondern in der Regel jeden Tag. (so sagt Artikel 13,5a)
Das können dann sogar viel weniger als 183 Tage sein, wenn man die von der Regel erlaubten Abweichungen berücksichtigt. Nämlich alle Arbeitstage minus 20%, höchstens 45 Tage.
Dein angeführter Artikel 2,1, 4b spricht von Personen, die in Frankreich und in Deutschland ansässig sind. Was hat das mit Grenzgängern zu tun? Ihnen ist nur ein Wohnsitz erlaubt, sie können nicht in beiden Staaten ansässig sein.
Die ominösen 183 Tage sind im gesamten Abkommen nur an 2 Stellen aufgeführt. Einmal für Studenten bei einem Auslandspraktikum und dann für Arbeitnehmer eben nach 13,4. Vereinfacht ausgedrückt betrifft es da nur Personen, die von ihrem Arbeitgeber zum Arbeiten ins Ausland geschickt werden. Also eher das Gegenteil vom Grenzgänger.
Deshalb bleibe ich dabei:
Grenzgänger und 183 Tage haben nichts miteinander zu tun.
Grüße