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Autor Thema: Arbeitslosigkeit in Frankreich (Grenzgänger)  (Gelesen 4896 mal)

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Guest

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Arbeitslosigkeit in Frankreich (Grenzgänger)
« am: 02. April 2007, 11:58:37 »
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Leider stehe ich kurz vor einer Arbeitslosigkeit. Bin gerade in den Kündigungsverhandlungen mit meinem Arbeitgeber.
Aus persönlichen Gründen innerhalb meines Betriebes ist ein weiteres Arbeitsverhältniss leider nicht möglich. Ein Grund für eine Kündigung von seiten des Arbeitgebers liegt eigentlich nicht vor. Möchte aber den Betrieb auf jeden Fall schnellstens verlassen.
Weiss jemand, wie das in Frankreich mit dem Arbeitsamt läuft? In welcher Situation habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ist das auch der Fall wenn ich Kündige, oder nur wenn ich gekündigt werde? Und was müsste in der Kündigung von Seiten eines Arbeitgebers drin stehen, damit es keine Probleme gibt? Gibt es Probleme wenn ich die Kündigung selbstverschuldet herbeiführe?
Eine ganze Menge Fragen, bei denen mir hoffentlich jemand helfen kann! Leider weiss ich keine deutschsprachige Anlaufstelle, wo ich mich deswegen erkundigen könnte, also hoffe ich mal, das mir hier jemand weiterhelfen kann!

Gruß
Jörg

Jess

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Arbeitslosigkeit in Frankreich (Grenzgänger)
« Antwort #1 am: 02. April 2007, 16:29:23 »
Jetzt werd ich sicher gleich erschlagen, aber du kannst dich zuerst auch an das deutsche Arbeitsamt wenden.

Offline Marco

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Arbeitslosigkeit in Frankreich (Grenzgänger)
« Antwort #2 am: 02. April 2007, 19:17:04 »
in jedem arbeitsamt gibt es auch EURES-Berater, die sich grenzüberschreitenden themen widmen. die sind zwar auch nicht über jeden fall immer gleich gut informiert, wissen aber zumindest wo sie die benötigten informationen beschaffen können.

grüße,
marco

Offline Joel

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Arbeitslosigkeit in Frankreich (Grenzgänger)
« Antwort #3 am: 04. April 2007, 02:46:37 »
salut,

zuerst kommt jede menge papierkram auf die tagesordnung. das wichtigste, es gibt definitiv eine sperre wenn man selbst kündigt.

als erstes muss man zur "assedic". für jene braucht man die lohnzettel der letzten 13 monate, das formular e301 vom deutschen arbeitsamt, eine kopie der kündigung und den sozialversicherungsausweis, sofern vorhanden.

mit den unterlagen der "assedic" muss man zur "anpe". dort trifft man hoffentlich einen eures berater welcher in den meisen fällen deutsch spricht. dieser, bzw. die "anpe" ist zuständig für die arbeitsvermittlung.  

zu beachten ist, dass man ab dem zeitpunkt der arbeitslosigkeit in deutschland nicht mehr krankenversichert ist! man sollte sich frühzeitig darum bemühen sich zu versichern und somit eine sozialversicherungsnummer von der "assurance maladie" zu bekommen. dafür braucht man das formular e104 von der deutschen krankenkasse, kopien von den geburtsurkunden der ganzen familie und eine rib. dann erhält man irgendwann eine schöne karte von der "assurance maladie" und endlich eine sozialversicherungsnummer! denn nur mit dieser nummer ist es möglich über das internet seine monatliche meldung bei der "assedic" abzugeben dass man auch fleissig auf arbeitssuche ist.

sobald man die unterlagen der "assurance maladie" hat, sollte man diese schnellstens in kopie der "assedic" zukommen lassen - mit dem hinweis auf die jetzt vorhande "numero de sécurité sociale".

jetzt sollte irgendwann der zahlungsbescheid der "assedic" eingehen mit der angabe von zahlungsdauer und höhe. das sollte man natürlich sofort überprüfen. wenn es unstimmigkeiten gibt sofort reklamieren. hierbei hilft evtl. ein mitarbeiter der französischen bank. einfach mal versuchen, manchmal sind die bankangestellten sehr hilfsbereit.

viel glück bei der formularbeschaffung!!

gruss,

joel
Oh Herr, schmeiss Hirn vom Himmel...