salut,
zuerst kommt jede menge papierkram auf die tagesordnung. das wichtigste, es gibt definitiv eine sperre wenn man selbst kündigt.
als erstes muss man zur "assedic". für jene braucht man die lohnzettel der letzten 13 monate, das formular e301 vom deutschen arbeitsamt, eine kopie der kündigung und den sozialversicherungsausweis, sofern vorhanden.
mit den unterlagen der "assedic" muss man zur "anpe". dort trifft man hoffentlich einen eures berater welcher in den meisen fällen deutsch spricht. dieser, bzw. die "anpe" ist zuständig für die arbeitsvermittlung.
zu beachten ist, dass man ab dem zeitpunkt der arbeitslosigkeit in deutschland nicht mehr krankenversichert ist! man sollte sich frühzeitig darum bemühen sich zu versichern und somit eine sozialversicherungsnummer von der "assurance maladie" zu bekommen. dafür braucht man das formular e104 von der deutschen krankenkasse, kopien von den geburtsurkunden der ganzen familie und eine rib. dann erhält man irgendwann eine schöne karte von der "assurance maladie" und endlich eine sozialversicherungsnummer! denn nur mit dieser nummer ist es möglich über das internet seine monatliche meldung bei der "assedic" abzugeben dass man auch fleissig auf arbeitssuche ist.
sobald man die unterlagen der "assurance maladie" hat, sollte man diese schnellstens in kopie der "assedic" zukommen lassen - mit dem hinweis auf die jetzt vorhande "numero de sécurité sociale".
jetzt sollte irgendwann der zahlungsbescheid der "assedic" eingehen mit der angabe von zahlungsdauer und höhe. das sollte man natürlich sofort überprüfen. wenn es unstimmigkeiten gibt sofort reklamieren. hierbei hilft evtl. ein mitarbeiter der französischen bank. einfach mal versuchen, manchmal sind die bankangestellten sehr hilfsbereit.
viel glück bei der formularbeschaffung!!
gruss,
joel