Hallo Kathy
Gibt sogar so was wie einen europäischen Zahlungsbefehl... Da die Sache bei dir schon weiter gediehen ist (also schon Verfahren und wohl beim Gerichtsvollzieher liegend) denke mal könnten das im Prinzip erst Recht gehen. Die andere Frage ist, ob das wegen 300€ betrieben wird.
Wie auch immer ich würd's mir gut überlegen, ob ich mir wegen 300€ die in 30 jahren zu einer heftigen Last wachsen können das antun würde - Da können schöne Summen zusammenkommen und wer weiß schon wo an in 30 jahren ist odert und auch was an Grenzüberschreitendem möglich ist