Also: Als EU-Staatsbürger mit Wohnsitz in Frankreich besteht aktives und passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl und der Europawahl (das aktive Wahlrecht der Europawahl kann entweder im Wohnsitzland (Frankreich) oder im Heimatland (bei uns Deutschland ) ausgeübt werden. Es muss die einalige Eintragung ins das Wählerregister (bei der Mairie) erfolgen. Dann bekommt man eine immer gültige Wählerkarte (Carte electorale). Eine Wahlbenachrtichtigung wie in Deutschland gibt es nicht. Bei den Regional- und Kantonalwahlen, den Parlaments- und den Präsidentenwahlen in Frankreich kann man NICHT teilnehmen.
Für den in Deutschland lebenden EU-Bürger gilt das gleiche - bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl kann er oder sie NICHT teilnehmen.