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Autor Thema: Nach Frankreich ziehen  (Gelesen 4449 mal)

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Nach Frankreich ziehen
« am: 08. August 2006, 11:44:31 »
hallo, ersteinmal möchte ich mich ein bischen vorstellen.
Ich bin 18Jahre alt un leben (noch) im saarland.
Bin ein Azubi.

Jetzt meine Frage, wenn ich nächstes Jahr mit der Ausbildung fertig bin und im Betrieb übernommen werde, spiele ich mit dem gedanken nach frankreich zuziehen.
Ist dies bereits mit 18Jahren möglich oder muss man 21 sein?
Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus? Diesen habe ich noch nicht geleistet, ist es möglich trotzdem nach frankreich zuziehen? Wie sieht es aus wenn man ein nicht angemeldetes fahrzeug mit nach Frankreich nehmen will, was muss man beachten?
Würde mich über antworten und eventuelle Tipps was man beachten sollte sehr freuen.
Danke
mfg

Offline Mathis

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Nach Frankreich ziehen
« Antwort #1 am: 08. August 2006, 15:24:02 »
Hallo!

Mit 18 hast Du Deine Volljährigkeit, da kann Dir das keiner untersagen. Problem mag allerdings sein, dass man es als 18-jähriger in Frankreich u.U. etwas schwer hat, eine Mietwohnung zu finden.

Ich würde nicht versuchen mich vor dem Wehrdienst zu drücken, evt. wirst Du gar nicht mal eingezogen. Die aktuelle Regelung kenne ich nicht, aber es kann sein, wenn Du Dich in Deutschland vor dem Wehrdienst drückst, dass Du auch in Frankreich verhaftet werden kannst (EU-Haftbefehl). Ich würde jedenfalls keine Experimente machen.

Mit dem abgemeldeten Fahrzeug: wenn es ein Motorrad ist, dann kannst Du es vielleicht mit einem geliehenen Kombi oder Transporter befördern, ein Auto vielleicht mit einem Anhänger. Es fahren zwar so manche übergangsweise in Frankreich mit entstempelten deutschen Nummern durch die Landschaft, aber ich würde das nicht machen, denn wenn es dummerweise knallen sollte, dann wird es sehr, sehr teuer. Wenn Du es in Frankreich anmelden willst, dann gibt es dafür bei uns Exportkennzeichen. Mit deutschen roten Nummern (oder Kurzzeitkennzeichen) darf man in Frankreich nicht fahren, das ist meines Wissens nur in Holland und Österreich möglich.

MfG Mathis

Offline sab

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Nach Frankreich ziehen
« Antwort #2 am: 08. August 2006, 15:33:32 »
Zitat von: gabber
Wie sieht es mit dem Wehrdienst aus? Diesen habe ich noch nicht geleistet, ist es möglich trotzdem nach frankreich zuziehen?
Ich musste seinerzeit (Mitte der 90er) beim zuständigen Kreiswehrersatzamt einen Antrag auf Genehmigung zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland stellen (ich war schon gemustert). Wurde jeweils befristet für ein Jahr genehmigt, wenn ich mich recht erinnere. Ich habe dann auch in Deutschland Zivildienst geleistet während ich bereits in Frankreich wohnte. War also schon damals kein Problem. Wie Mathis schon schrieb, von irgendwelchen Versuchen, sich vor dem Dienst (sei es Bund oder Zivi) zu drücken, würde ich auch sehr abraten.