Hi Peter,
in Kraft ist die neue Regelung seit 1.4.2006. Das heißt, das solche Forderungen (über 70 Euro) auch grenzüberschreitend eingetrieben werden, wie ich ja auch schon oben schrieb. Grenzüberschreitend heißt in dem Zusammenhang eben, daß es egal ist, wo du wohnst, so lange es irgendwo innerhalb der EU ist. Die deutschen Behörden können also Eintreiben, zumindest nach den Informationen die man liest. Ob sie es auch schon tun, weiß ich (zum Glück?) nicht.
In Flensburg gibt es keine Punkte, wenn du in Frankreich wohnst. Allerdings können dir die französischen Behörden bei einem solchen Verstoß auch auferlegen, daß du deinen Führerschein in einen Französischen umschreiben mußt - und damit auch dann die Verstöße in Frankreich geführt werden.
Viele Grüße,
Marco