Hallo und einen schönen Tag zusammen..
Mich würde interessieren ob jemand den Fall hat...das Frau in Frankreich arbeitet...und der Mann in Deutschland..beide nicht selbstständig ... aber eben geschieden sind. Ich zahle auch in Deutschland die Sozialabgaben. Ich hab eine...und meine Frau..eine andere Auskunft von der Kindergeldkasse am Telefon bekommen.
Meiner Frau wurde gesagt..das sie kein Kindergeld bekommt....(weil sie in Frankreich arbeitet)und mir wurde gesagt..das Frau wieder einen Antrag stellen muss...und dann auch das Kindergeld bekommen würde.
Mich würde nur Grundsätzlich interessieren...ob eine geschiedene Frau einen anspruch auf Kindergeld aus Deutschland haben kann..wenn der geschiedene Mann eben in Deutschland arbeitet..vielleicht kennt ja jemand aus eigener Erfahrung den Fall.
Möcht mich schon im vorraus für die Information bedanken..und wünsche einen schönen Abend noch...
mit vielen grüssen vom
Haguenauer